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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
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VII.

Nun so wollen wir sehen, worin die vollkom-menste Ordnung im innersten Wesen des Menschen

als wenn noch ungesagter nachmittägiger Kramladen-sperre jemand unwillig wäre, daß er dann nichtszum Verkaufe feil biethen dürfe, da cs doch imVormittag erlaubt gewesen sei); oder als wenn einAnderer, der da sähe, baß in einem Hause ein Knechteine Handarbeit verrichtet, die man dem andernnicht zu thun gestattet, der die Gläser anSspühlt;oder daß etwas hinter dem Stalle geschieht , dasman beym Tische nicht erlaubt, ärgerlich würde,Laß in einem und demselben Hause, und in einerFamilie nicht Alle das Nämliche thun.

Also sind diejenigen, die da unwillig werden,wenn sie hören, daß den Gerechten zener Jahrhun-derte erlaubt war, was den Gerechten dieser Zeitnicht erlaubt ist; oder daß, je nach den Verhält-nissen der Zeit, Gott diesen dieses, jenen jenes be-fahl, indem beyde der nämlichen Gerechtigkeit dien-ten; wenn sie ferner sxhen: wie in Einem Men-schen, und an Einem Tage, und in Einem HauseLieß dem einen, jenes dem andern Glicde zusicht;und wie etwas, das lange Zeit hindurch erlaubtwar, nach einer Stunde vcrbothcn wird, und wieendlich dicß, oder jenes in einem Winkel zngelassen,oder befohlen wird, das man in einem andern mitRecht verbicthcn und bestrafen würde.

Ist Gerechtigkeit je veränderlich, oder wandelbar?Nie; die Zeiten jedoch, welche sie lenkt, gehennicht gleichen Schrittes, eben weil sie Zeiten sind.Da aber die Menschen, deren Leben nur kurze Zeitauf Erden dauert, cs nicht vermögen, mit ihremSinne die Verhältnisse früherer Jahrhunderte und