Druckschrift 
Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

NIM von zwcy Gesetzen die Rede ist / die einander oftzu widersprechen scheine!!/ indem das eine dem Volkedie Vollmacht gicbt/ öffentliche Remter nach Beliebenzu besetzen; das andere aber diese Vollmacht mitunterihm nimmt/ und auf eine Weise geltend gemacht wird/daß jenes crstere in demselben Staate unmöglich nebenihm bestehen kann; drängt sich wohk nicht die Frag-ens/ ob eines dieser Gesetze ungerecht sey/ und somitin keinen! Falle ausgestellt werden sollte? Evod. Durch-aus nicht. Rüg. Wir wollen also dieses' Gesetz/ welchesohne Verletzung der Gerechtigkeit nach den Bedürfnissender Zeit abgeändert werden kann / das zeitliche Gesetzheißen. E vo d. Gut. Aug. Wie aber? muff jenes Ge-setz/ welches' unmittelbar aus der Vernunft hervorgchk/und somit zu jeder Zeit beobachtet werden soll; dasGesetz/ von welchem das Unheil des Bösen nicht weni-ger/ als das wahre Wohl des guten Menschen bestimmtwird; das Gesetz endlich/ welchem gemäß das frühergenannt-/ zeitliche Gesetz gegeben/ und abgeändertwerden muss/ um ein gerechtes Gesetz zu scyn/ nichtals ein u »wandelbares und ewig e S anerkannt undbegriffen werden? Oder ist es möglich/ daß zu irgendeiner Zeit der Gerechtigkeit nicht durchaus gemäß se»sowohl/ daß der böse Mensch unselig/ der gute aberselig werde;.wie auch nicht weniger/ daß ein beschei-denes und ernsthaftes Volk selbst seine Regierung wähle;dagegen aber ein ausgelassenes und liederliches dieses