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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
Entstehung
Seite
31
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noch auch , wer gegen seinen Willen etwa durch einenunvorgeschcncn Schuß/ irgend einen Menschen tödct.Evod. Es ist wahr: aber alle diese werden nie Mördergenannt. Aug. Nun so sage mir/ ob derjenige/ welcheraus Furcht vor großen Leiden seinen Herren tödct,nicht unter die Zahl derjenigen gehöre/ welche mitRecht Mörder genannt werden? Evod. Es ist ein gro-ßer Unterschied zwischen einem solchen / und den frühergenannten; denn jene früher Genannten handeln ent-weder nach den Gesehen/ oder wenigstens nicht gegendie Gesetze; dieser letztere aber handelt durchaus gesetz-widrig. Aug. Du berufst dich schon wieder auf eineAuktorität. Vergiß doch nicht/ daß gegenwärtig un-sere Absicht scy, zum Verständniß dessen zu gelan-ge»/ woran wir glauben; an die Gesetze aber glau-ben wir. Unsere Aufgabe ist demnach/ anschaulichzu erkennen, daß das Gesetz mit Recht eine solcheHandlung strafe. Evod. Allerdings mit Recht, wofernes nur denjenigen straft/ welcher mit Wissen und Wil-len einen Herren tödct. Allein, keiner aus den Obigenthut ja solches. Aug. Du erinnerest dich doch frühergesagt zu haben, bey jeder bösen Handlung sey eineLust vorherrschend, und gerade dieses Vorherrschen derLust scy das eigentliche Böse an der Handlung? Evod.Allerdings. Aug. Wie nun? Hast du nicht auchcingestanden, wer nach einem furchtlosen Leben ver-lange, habe kein böses Verlangen? Evod. Auch dieses.