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ui Naturalien bestehen, nach einem Durchschnitte aus den letzten zehn,jährigen Marktpreisen in Geld anzuschlagcn sind-
I. z. Zweifel über die Hinlänglichkcit des Unterpfandes, wenn dieErundbeschwcrden auf einen Thcil des dcrmaligcn ganzen Unterpfandesgelegt werben sollen ), oder über die nnzunehmenden Preise fiir Natu-ralien, wenn Grundbcschwcrdcn abgekauft -werden sollen ), werben,wenn sich die Parthcicn darüber nicht in Güte - vereinbaren können, vonUnfern einschlägigen Regierungen entschieden, und deren Entscheidungensofort in Vollzug gesetzt, indem gegen alle, nach dieser Verordnung Un-fern Regierungen znkomincndcn, Entscheidungen eine Berufung an eineJustizbehörde nicht gestattet werden kann.
4 §.?4- Kann aber der Zins- und Pachtschuldige die Grundbeschwerdenso wenig abkaufcn, nls ungethcilr auf den einen Theil des bisherigen ganzenGrundstückes oder Gebäudes hinlänglich vcruntcrpfanden so, daßalso bei der Derrheilung des Unterpfandes auch die Beschwerden mit ver-stückelt, und nuf die einzelnen Thcilc theilweise neu »crunrerpfändet wer-den müßten; so kann die Derrheilung des Unterpfandes nur mit Bewil-ligung des Berechtigten bewirkt werden- Eine Erhöhung der Grundbc-schwcrd-n solcher einzelner Stücke darf aber, selbst auch mir Bewilligungbeider Thrile, ohne die Erlaubnis Unserer Regierungen nie Statt ha-ben, so wie auch überhaupt neue Grundbeschwerden ohne die ausdrück-liche Erlaubnis der Regierung von Unfern Unterlhanen nicht ausbcdun-gcn und eingcführt werden können, und es soll diese Erlaubnis, sowohlzu einer Erhöhung alter, als zur Einführung neuer Grundbeschwerdenmir in den dringendsten Fallen von Unfern Regierungen crtheilt werden.Geschieht aber dieses, oder werden von Uns bei Begebung von Steuer-Objekte» in besonderen Fällen Grundzinsen und Pächlc Vorbehalten, sokommen solche erhöhte oder neue Grundbeschwerden in sämmtlichcn Or-ten, Acnttern und ijandeslheilen bei den Umerpfänden nach denjenigenNormen in Stenerkapiralsabzng, wonach sic dem, der sie zu beziehenhar, nach den bestehenden Verordnungen bei der Besteuerung zum. An-sätze kommen und ist desfalls in vorkommenden Fällen von den Pera-guatorcn i» den Steuerbüchern das Geeignete besonders zu bemerken.
§. ?- Der Zins - und Pachischuldige har die projcklirte Derrheilungder einzelnen Grundstücke und Gebäude, und wie er die Abkaufung derBeschwerden, oder auch die ungctheilrc Verunterpfändung derselben aufden einen Theil des bisherigen Unlerpiandes bewirken will, dem Berech-tigten anzuzeigen, und wenn dieser Unser FiScus ist, so hat er desfallsvon den einschlägigen Nentbeamtcn ein Protokoll aufnehmen zu lassen/
*) §. r.»*) §.,.»») L.