264 Buch V. Vermischte Gegenstände.
Frage, welche Beschaffenheit die Abgabe gehabt (z. B- ab dasSchwein einjährig oder halbjährig gewesen) zur vordersamstenrechtlichen Entscheidung verwiesen. Die andere Beantwortungaber geht davon aus, daß, sobald die Gelegenheit der Ausein-andersetzung eintritt, alle Fragen über die früheren und gegen-wärtigen Rechtsverhältnisse zur Entscheidung der General-Com-mission — die ja auch rechtscrsahrne Mitglieder hat — gehö-ren, eine Beantwortung, die die Analogie der Competenz derüberelbischen General-Commissionen, die nnbcstimmte Fassungdes §. 11. und die Regel des §. 4. für sich zu haben scheint.Die Sache ist wirklich so zweifelhaft, daß eine authentischeAuslegung erforderlich ist, der man auch entgegen sehen darf.