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1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
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Buch IV. Von bäuerlichen Leistungen.

stiegen und jetzt wieder auf ioo gefallen ^). Usst sachlicheVerhältnisse waren auf die Zahl lüo eingerichtet, Schul-den, Steuern, Bedürfnisse, Staatsaufwand. Diese Zahl100 bringt nun jetzt alles in Verwirrung, und cs scheintfast, als ob die Grundfesten des gesellschaftlichen Baueserschüttert scyen, und nicht ist einer, der Rath wüßte indiesem gefährlichen Zustande. Hier würde es nun den Ruindes Bauernstandes der wahrlich schon genug in Verle-genbcit gesetzt ist durch die Fortdauer von auf hohe Frucht-preise, hohe Bodenrente folglich berechneten Grund-steuern vollenden, wenn die Gutsherrn auf Verwand-lung der Früchte in Geldleistungen antrügen, oder auchder Bauer selbst dazu gezwungen würde, um sich durch diedadurch bedingte Vcraußcrungsmoglichkeit zu helfen. Wahr-lich cs kann kaum einen wichtigeren Gegenstand für die Ge-setzgebung der Jetztzeit geben, als recht bald hier den An-sichten moderner Gcldwirthschaft zu entsagen.

S8) S. darüber die Untersuchungen Benzenbergs im diesjährigen rhein-westfälischen Anzeiger.

? 9 ) Es ist zum schwindlich werden der Gedanke, daß alle Grundbesitzerdurch die jetzige Katastrophe um die Hälfte ärmer geworden, währendihre Schulden und Steuern, in Gelde ausgedrückt, auf dem früherenBetrage bleiben.