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1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
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110 Buch Hl. Von den Colouatgüc.'Ni.

Daß der Bauernstand im Hcrzogthum Westfalen ursprüng-lich nicht unfrei gewesen, erhellt gleich aus einer Betrachtungdes Landeszustandes, und bedarf es darüber hier keiner Aus-führung. Die einzelnen Bauernhöfe waren die Staatsbürger,und der größere Theil der Bauernhvfsbesitzer war von jeherEigenthümer derselben. Die Feudalzeit hatte für das Land dieFolge gehabt, daß der Adel und selbst durch UebergangeStädte und Bürger ") Lchngüter, Dienstgüter oder Burg-mannsgüter an sich gebracht, und zugleich mehre Bauernhofs-bcsitzer in Abhangigkeitsverhaltnisse zu ihnen, so wie zum Cle-rus und zum Landesherr» gerathen. Auf welche Weise solchesgeschehen, dies genauer darzustellcn, ist kaum möglich, da dashier vorzüglich entscheidende Archiv der Grafschaft Arnsberg,so im dreißigjährigen Kriege nach Cölln geflüchtet worden, ver-loren gegangen. Die erste allgemein wichtige Urkunde überdiese Verhältnisse ist aber der Landesvertrag von 1438.

Es schienen Nämlich in der ersten Hälfte des löten Jahr-hunderts von Seiten des Kurfürsten Zweifel erregt worden zuscyn über die Rechtmässigkeit jener Resultate der nun zum Endesich neigenden Feudalzeit. OV hiebei Ansichten Vorlagen, ähn-lich denen, welche der große Möser nach mehr als drei

29) Ja selbst die westfälischen Bauern sind von jeher lehnsfähig gewcescn, und besitzen wirklich viele Lehne. Doch wohl der klarste Be-weis, daß Ehre und Freiheit immer beim Bauernstand geblieben!Ileberhaupr Hanen sic als Freie, die nicht ritterlicher Geburt waren,den siebenten Hcerschild. Vrrgl. Schwab- Lanbr. Art. z. Sachs.Landr. B- I. Art. Z-

zo) OSnabr. Gcsch. Vorrede S- AVU.Mehr aks einmal erfordertecS in dieser lder dritten) Periode die allgemeine Noch, alles Lehn-,Pacht-, Ains- und Bauetnwesen von Neichswegen wieder aufzuhe- ,den, von jedem den Eigenchumer zur NeichSverlheidigung

aufzumahne». Denn nachdem die Lehne erblich geworden, fielensolche immer mehr und mehr zusammeii. Der -KricgSlcute wurdenalso immer weniger. Sie waren zum Theil erschöpft; und wie dieauswärtigen Monarchien sich auf die gemeine Hülfe erhoben, nichtim Stande, ihr Vaterland dagegen allein zu vcrtheidigcn. Alleineine so große Revolution wäre daS Werk eines Bundschuhes gewe-sen. Man mußte also auf einem fehlerhaften Plan forrgchen, unddie Zahl der Dienstleult mit uubelehnten, unbeguterren und zum