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Seit«
der Gewinnbrlefe. Nichtige Ansicht de» Gewinnens.
Ob es das Coionatrecht gebe? Ob ohne Gewinnung
kein Klagrecht gegen Dritte denkbar? . . nzo
§. 6z. III. Materielle Rechte de« Colons. Frucht-Genuß.
^ccsieio. ^I'Iresaurua. . , » . . izr
§. Sü. IV. Colonat-Wallungen . . . . izz
r. »7. V. Anlegung und Unterhaltung der Hof« «Gebjude.Gewohnheitsrecht dieserhalb i» den Aeinicr» Olpe,
Bilstein und Altendorn. Anspruch einiger adlicheuGutsherr» auf ^ des Werths der Gebäude . , iz?
5. S8. VI. Oeffeutliche Lasten ..... iz»
z. 6y. VII. GntSberriiche Abgaben, Nichtigkeit neuer La»sten » Aufbürdungen. Wem hiebei die Beweispflicht
obliege?..
§, 70. VIII. Schuldenwesen der Coionie«, Veräußerung,ob auch iursr coulraheuro» nichtig? Ob der Sohndes Colons auch das Colonatgut und übrige Erb»schast zugleich avireten müsse? . . . .141
L. 71. IX. Vererbung des Colcuat« . . . .14»
§. 72. X. Kindlheile non Colonatgütern, Aeltere und
neuere Ansicht dieses Gegenstandes . . . I4Z
§. 7Z» XI. Leibzucht bei Erbgütern und bei Colonatgütern. 146§.74. XII. Jntcrimiwirthschaft auf Erb» und auf Colo»
»atgükern . . . . . . .147
§. 75» XIII. Entmeieruug. Erstlich falsche Entmeierungs»
Gründe
»i Ablauf der Gewinnzeitb) unterlassene Gewinnbriefs - Erneuerung,ei nicht geschehene Pachtzablung,di eigenes Bedürfnis de» Gutsherr«
S) resolurum ju, coucsclonli» . . 1Z0_
§. 7S. Wahre Lntmeierungs »Gründe im Herz. Wests,r) Waidverwüstung,
2) Veräußerung,z) Leibzucht »Bestellung,
4) Merkliche Deterioratio« des Guts
Unfähigkeit, dem Gute länger »orzustehe» . 152
k, 77 . Folg« der Entmeierung. Pflicht, den Hof wiederohne erschwerende Bedingungen zu besetze». Erlöschendes Erbrecht» der «»entuest zur Hofe-folge Berufenen. izz