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1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
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XIII
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Seit«

der Gewinnbrlefe. Nichtige Ansicht de» Gewinnens.

Ob es das Coionatrecht gebe? Ob ohne Gewinnung

kein Klagrecht gegen Dritte denkbar? . . nzo

§. 6z. III. Materielle Rechte de« Colons. Frucht-Genuß.

^ccsieio. ^I'Iresaurua. . , » . . izr

§.. IV. Colonat-Wallungen . . . . izz

r. »7. V. Anlegung und Unterhaltung der Hof« «Gebjude.Gewohnheitsrecht dieserhalb i» den Aeinicr» Olpe,

Bilstein und Altendorn. Anspruch einiger adlicheuGutsherr» auf ^ des Werths der Gebäude . , iz?

5. S8. VI. Oeffeutliche Lasten ..... iz»

z. 6y. VII. GntSberriiche Abgaben, Nichtigkeit neuer La»sten » Aufbürdungen. Wem hiebei die Beweispflicht

obliege?..

§, 70. VIII. Schuldenwesen der Coionie«, Veräußerung,ob auch iursr coulraheuro» nichtig? Ob der Sohndes Colons auch das Colonatgut und übrige Erb»schast zugleich avireten müsse? . . . .141

L. 71. IX. Vererbung des Colcuat« . . . .14»

§. 72. X. Kindlheile non Colonatgütern, Aeltere und

neuere Ansicht dieses Gegenstandes . . . I4Z

§. 7Z» XI. Leibzucht bei Erbgütern und bei Colonatgütern. 146§.74. XII. Jntcrimiwirthschaft auf Erb» und auf Colo»

»atgükern . . . . . . .147

§. 75» XIII. Entmeieruug. Erstlich falsche Entmeierungs»

Gründe

»i Ablauf der Gewinnzeitb) unterlassene Gewinnbriefs - Erneuerung,ei nicht geschehene Pachtzablung,di eigenes Bedürfnis de» Gutsherr«

S) resolurum ju, coucsclonli» . . 1Z0_

§. 7S. Wahre Lntmeierungs »Gründe im Herz. Wests,r) Waidverwüstung,

2) Veräußerung,z) Leibzucht »Bestellung,

4) Merkliche Deterioratio« des Guts

Unfähigkeit, dem Gute länger »orzustehe» . 152

k, 77 . Folg« der Entmeierung. Pflicht, den Hof wiederohne erschwerende Bedingungen zu besetze». Erlöschendes Erbrecht» der «»entuest zur Hofe-folge Berufenen. izz