IV
schm, die ihnen Namen gibt, die ihnen zu einem Geschlcchteverlulft. Der Mensch ist so gern ßsteüae Der
Mensch verliert sich im Boden, und der Boden erlangt Per-sönlichkeit. So war cs in den germanischen Staaten, wodie Ackerloose personisizirt waren, so. in fast allen Staatendes Alterthums.
Aber alle Dinge sind in beständigem Flusse, und selbstdie festeste der Vereinigungen vermag nicht der auflöscndcnund schmelzenden Kraft der Zeit zu widerstehen, die alteGestaltungen untergeben, neue erstehen laßt.
Die Rechtswissenschaft ist cs schon gewohnt, solchenZcitbegcbnissen zu folgen, ihr ist es nichts Neues, daß,was persönlich und lebend war, ersterbe, und ihr als Ge-genstand des Sachenrechts heimfalle. ES ist eine wichtigeBeobachtung, daß bei jugendlichen Völkern der persönlicheTheil Rechts der bedeutendere, allmahlig aber aus dem per-sönlichen die Gegenstände in den sachlichen übergehen. Soim römischen, so im deutschen Rechte.
Der Feudalismus mit allen seinen Anhängen, mit denihm entsprießenden Bode» — Abhängigkeit — Verhältnissenwar Theil des Personenrechts. Aber als die Zeit erfülletwar, daß eine neue Kriegseinrichtung die alte verdrängte,verkalkte auch der Feudalismus, und wurde als oerssuLvom Sachenrechte aufgefangcn.
Da wurde, was in seinen Anfängen einst gerecht undpaßlich gewesen, in alle Wege störend und beengend, dieerstorbenen Rechtsverhältnisse fügten nicht in eine neue Zeit,es war ihnen der Geist entwichen, und cs stöhnten dieVölker.
Und wiederum hatte das gewaltige Rad der Zeit einenUmschwung vollendet, und ausgcworfen wurden die versach-lichten Reste des Feudalismus, ja selbst was von altgerma-nischcr Bodenpcrsönlichkeit, von Bauern-Fideikommissen, ge-blieben war, ward Beute eines allgemein werdenden Stadt-Rechts.
Wir leben in der Zeit des Ucbcrgangs jener Verhält-nisse zu dem Zustande individueller Freiheit und allgemeinen