andere Stellung zu der außer ihm stehenden Welt gesetzt und daßManches in den alten Gesetzen und Statuten des Ordens, was frü-heren Zeiten angemessen damals heilsamen und zweckmäßigen Ge-brauch gefunden, sich mit den neueren Zeitverhältnissen nicht mehrvereinigen lasse und häufig keine gesetzliche Ausführung und Anwen-dung mehr finden könne. Die außerordentlichen Güterverluste inFolge der großen kirchlichen Spaltung im verflossenen Jahrhundert,die damit verbundene äußerst bedeutende Verminderung seiner Ein-künfte und finanziellen Kräfte, gegenüber den vielfachen an ihn jetztmehr als je erhobenen Anforderungen von Seiten des Reichs, desKaisers und der Landesfürsten, die in Folge der Güterverlnste undder verminderten Ordensämter bedeutend verringerte Anzahl vonRitterbrüdern, so daß in vielen einstigen Komthureien kein geord-netes Conventsleben nach altem Gesetz mehr Statt finden konnteund dabei doch der noch fortwährende Zudrang zur Aufnahme inden Orden, desgleichen die unter den kirchlichen Zuständen in Deutsch-land immer mehr zunehmende Schwierigkeit, die ebenfalls sehr ver-minderte Zahl von Priesterbrüdern, worüber die Landkomthure sooft klagten, durch geeignete Priester zur Abhaltung des gesetzlich vor-geschriebenen Gottesdienstes zu ergänzen: Dieß Alles ließ den Deutsch-meister die Nothwendigkeit erkennen, eine Abänderung, eine Reformder Ordens-Statuten vorzunehmen. „Er hatte, wie er selbst er-klärte, wohl erwogen, daß es mit des Ordens Beschaffenheit, wieauch mit jetzt schwebender Zeit also gewandt ist, daß gleichsam un-möglich den Statuten, wie solches der Buchstabe in den Statuten-Büchern mit sich bringt, allerdings nachgegangen werden kann" ').
Und es stand ihm auch vollkommen die Befugniß zu einer sol-chen Reform zu, denn er fand es in den Ordensstatuten mehrmalsausgesprochen, daß, mit Ausnahme der drei Hauptgelübde der Keusch-heit, Entsagung alles Eigenthums und des Gehorsams, jedem Hoch-meister zugelassen und Gewalt gegeben sei, nachdem es die Noth-wendigkeit und Beschaffenheit der Zeit erfordere, die alten Satzungenzu ändern, zu mindern und zu mehren ^). Er beauftragte zunächstmit der neuen Abfassung des Ordensbuchs einige einsichtsvolle, mit
') In der Publication der Statuten vom I. 1606 bei Elben Samml.für die Geschichte des Hoch- und Deutschmeisterthnms S. 9. Verhandl. de»General-Kapitels zu Mergentheim 1606 Fol. 385 im R.-Archiv zu Stuttgart.°) Publication a. a. O.
Voigt, d. Deutsche Orden. II.
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