Druckschrift 
2 (1859)
Entstehung
Seite
632
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Die Ballei Utrecht

seit dem Jahre 1637.

!^ie Ballei Utrecht, seit ihrer im Jahre 1637 erfolgten Tren-nung von dem Verbände mit den Schwester-Balleien in Deutsch-land ') völlig selbstständig und vom Hoch- und Deutschmeister unab-hängig, bestand damals noch aus der Landkomthurei Utrecht, derenVerwaltung bis zum Jahre 1640 Graf Heinrich von Nassau führte,und aus neun Komthureien, nämlich 1) zu Maasland, 2) zu Thielan der Waal, 3) zu Rhenen am Rhein, südöstlich von Utrecht,4) zu Lehden und Katwhk, 5) zu Schooten in Friesland, 6) zuDoesburg an der Assel, 7) zu Schalunen, 8) zü Middelburg undDieren auf der Insel Walcheren und 9) zu Schoonhoven *).

Der Verwaltung dieser Komthureien standen damals noch Kom-thure vor, die von ihnen ihre Namen führten. Ihr nächster obersterVorstand war der jederzeitige Landkomthur. Ihm leisteten die Ritterbei ihrer Aufnahme in den Orden den Eid A. Zur Seite standihm als Amtsgehülfe der Coadjutor, mit der Anwartschaft, im Falleseines Todes in seine Stelle zu treten.

Die Verwaltung der Ballei-Güter durch Komthure, wobei jederdie Einkünfte aus den zu seiner Komthurei zugehörigen Liegenschaftenselbst einzog, verwendete und berechnete, dauerte noch fort bis zumI. 1760 und bis dahin war es herkömmlich, daß beim Tode einesKomthurs der ihm nächststehende aufgenommene Ritter als Nach-

') S. oben 308.

0 Vs IV al VIII. 539. Mittheilung aus dem Ordens-Archiv zu Utrecht(durch Gefälligkeit mir zugekommen).

h Wir erfahren nur, daß »augusl Iss Lllsvslieis prsstsut ssrmont*; denInhalt des Eides kennen wir nicht.