liöchft auffallendes Phänomen. Aber die Tatfache ift fogewifs, wie dafs der Gel’chichtfchreiber der Gesta Fride-rici I. — derfelbe Otto v. Freifing — in feiner ChronikHauptvertreter jener Unklarheit über Kai fertum deutfchenoder fränkifchen Rechtes ift; wärend die unfrem Dramanächftverwandten Dichtungen nur von Frankenkaifern wiffen,und dies noch im 13. Jahrhundert.
Es ift nur ein erklärender Factor berührt, wiewol einhauptfächlicher, wenn als begeiflerte Vertreter des Kaifer-tums deutfcher Nation zu Heinrichs IV. Zeiten fchon, wienach Friedrich II. wieder, überwiegend nur energifcheGegner der päpftlichen Anfprüche auftreten. Das Aequi-valent dafür war freilich die den oben bezeichneten Kreifenunklarer oder traditioneller Richtung noch fremde und erftgegen Ende des 13. Jahrhunderts ftärker hervortretende,leidenfchaftliche Identificierung franzöfifchen Kaiferanfpruchesmit den Herrfchaftsintereffen der Curie, wie ich fie in meinemStuttgarter Vortrag unter Benutzung der trefflichen Zufannnen-llellung Döllingers dargelegt habe 4 ).
Unter all diefen Zeiterfcheinungen darf die hier näherzu charakterifierende dann ein um fo höheres Intereffe flirfich in Anfpruch nehmen, als diefelbe ebenfo unberürt vondiefen leidenfchaftlichen Gegenfätzen, als unbeirrt von denSchwankungen zeitgenöffifcher Gefchichtfchreibung, den An-fpruch Römifchen Kaifertums deutfcher Nation nicht nurwie eine felbftverdändliche unbeftrittene Tatfache behandelt,fondern nach ihrem charakteriflifchen Hauptinhalt über-haupt nicht anders, denn als ein unmittelbarfter Reflex derIvaifergröfse und Taten eines Friedrich Barbaroffa begriffenwerden kann.
Die überwiegende Verkennung diefer Tatfache läfst fichzum Teil daraus erklären, dafs feit dem erften und bishereinzigen, unvollkommenen Abdrucke des Manufcriptes vomJ. 172!) daffelbe überwiegend nur als literarhiflorifche Er-