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Vom römischen Kaisertum deutscher Nation : ein mittelalterliches Drama ; nebst Untersuchungen über die byzantinischen Quellen der deutschen Kaisersage
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j deutfcher Kaiferherrlichkeit im Mittelalter gewefen zu fein.Seinem Jahrhunderte, dem zwölften, fällt vielmehr auchdarin die Palme zu, dafs es für Deutfchland zugleich dieEpoche der erften genialeren Anfätze zu einer Gefchicht-fchreibung vom Standpunkt der Univerfalhiftorie aus vertritt.Was erft Sleidan in der Reformationszeit wieder aufnimmtin veränderten Formen, dazu hat Otto v. Freifing im12. Jahrhundert den erften Grundftein gelegt 2 ). Ueberallderfelhe Reflex der tatfächlichen Nationalerhebung in demCharakter der zeitgenöffifchen Gefchichtfchreibung, unddaher das fpecielle Interefle auch folcher Einzelproben fürdas Händereichen zwifchen Gefchichtsepochen, die mehr als, ein halbes Jahrtaufend von einander fcheidet. Es ifi nicht; zufällig gewefen, dafs 1871 wie 1813 vor Allem die Remi-niscenzen des 12. Jahrhunderts und feines grofsen Stauferswieder auflebten.

Wenn im 18. Jahrhundert die univerfalgefchichtlicheDarftellung fleh letztlich erft des Ueberbliebs traditionellerFeffeln ganz entledigt, fo war dies rein formeller Gewinndurch den Fortfehritt allgemeiner Bildung und kritifchenSinnes bedingt. Das national bedingte Gefchichtsverftändnisgieng jener Zeit gerade fcT völlig ab, dafs es mehr als be-greiflich erfcheinen mufs, wenn man dem zwölften Jahr-hundert auch nicht Verskunft und Reichtum claffifcher Remi-niscenzen genug zutraute, um glauben zu können, dafs ein|j Heldengedicht wie der Ligurinus auf diefem Boden er-''wachfen fei. Eher fand man es glaublich, dafs Celtes,der es zuerft wieder auffand, daffelbe auch gemacht undein Humanift des 16. Jahrhunderts fleh zu folcher Be-geifterung für Friedrich Barbaroffa und das Kaifertum des; 12. Jahrhunderts erhoben habe. Nicht nur andre Mittel derSpecialkenntnis des Mittelalters, fondern wirklich auch derHintergrund einer andren Nationalftimmung waren nötigzum Reifen anderer Urteile 3 ). Und jedenfalls waren die