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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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und der von den Vortheilen des Handels bestimmten Staatskunst. 761

nicht rechnen ließ. Doch der Reichstag zu Negensburg bewilligte dieUnterstützung des Reiches, und auf die Bitten des Kaisers sandte selbstLudwig XIV., der öffentlich doch lieber als Vertheidiger der Christen-heit, denn als Bundesgenosse der Türken erscheinen mochte, ein kleinesfranzösisches Heer zu Hülfe. Die Türken hatten bereits im Jahre 1663Neuhäusel an der Neutra, eine Grenzfeste des östreichischen Ungarns,genommen, und ihre Schaaren schweiften bis nach Mähren hinein. Imfolgenden Jahre nahm Montecuculi mit dem Heere, das sich unterdessenzusammengezogen hatte, eine Stellung am linken Ufer der Naab, unddurch eine Bewegung, die der türkische Heerführer im Laufe des neuenFeldzuges gegen den oberen Lauf dieses Flusses machte, verlegte sich derSchauplatz der Entscheidung in die Nähe von Steiermark, in die Gegend,wo die Raab aus dem Gebirge tritt. Hier, bei St. Gotthard, erlittendie Türken eine Niederlage, welche den Wendepunkt ihres Glückes bildet.Darauf schloffen sie noch im Jahre 1664 einen Frieden, der ihnenNeuhäusel ließ, dem Kaiser einen Theil des zwischen der Theiß undSiebenbürgen liegenden Gebietes übergab und Siebenbürgen unter An-erkennung des von den Türken eingesetzten Fürsten unabhängig machte.Die Vortheile des Friedens entsprachen nicht dem Erfolge der Waffen.Auch die ferneren Bemühungen Oestreichs, seine Herrschaft in Ungarnzu befestigen, hatten nicht den gewünschten Fortgang, da Frankreich denWiderstand der Ungarn verstärkte und endlich auch die Türken zu neuerKriegserklärung veranlaßte, um den Kaiser an wirksamem Eingreifenin die westlichen Händel zu hindern.

5. Im Westen wurde der Krieg damit begonnen, daß nach dem imJahre 1665 erfolgten Tode des Königs Philipp IV. von Spaniender König von Frankreich, ungeachtet er bei seiner Vermählung inseiner Gemahlin Verzicht auf alle Erbausprüche gewilligt hatte, unternichtigen Vorwänden nun doch auf die spanischen Niederlande ein Rechtzu haben behauptete. Er berief sich auf ein Recht der Devolution oderdes Heimfalles, welches in einigen Gegenden der Niederlande den Töch-tern erster Ehe in Betreff der Erbfolge den Vorrang vor den Söhnenzweiter Ehe gebe, und welches nun in Betreff der gesammten spanischenNiederlande ihm, da seine Gemahlin aus Philipps erster Ehe mit einerTochter Heinrichs IV. stamme, gegen König Karl II. als Sohn Philippsmit seiner zweiten Gemahlin, der Tochter Kaiser Ferdinands III. zu Stattenkommen müsse. Dieses angebliche Recht geltend zu machen, ließ er imJahre 1667 durch Türenne einen großen Theil jenes Gebietes unddazu im Jahre 1668 durch Condö die Freigrafschaft wegnehmen, währendSpanien unter König Karl II. (16651700) keine Vertheidigungs-mittel hatte und Kaiser Leopold durch Ungarn beschäftigt war. DemKönige wurde jetzt plötzlich in seinen Siegen auf eine Weise Halt ge-

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