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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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und der schwedisch-polnische Krieg.

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stimmt wurden. So wurden denn Theile des Reiches abgerissen, umdie Hülfe zu bezahlen, mit welcher die Fremden so eifrig an dessen Un-tergang gearbeitet hatten. Frankreich erhielt unter Aufhebung jeglicherBeziehung der abgetretenen Gebiete zum Reiche das schon längst inseinein Besitze befindliche weltliche Gebiet der drei lothringischen Bis-thümer, sodann die Eroberung Bernhards, die Landgrafschaft im oberenund die im unteren Elsaß mit zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädten,und jenseits des Rheines als Thor zum Eindringen in Deutschland dieStadt Breisach. Für Italien wurde ihm der Besitz der seit dem Man-tuanischen Erbfolgekriege behaltenen Gegend von Pignerol auf KostenSavoyens zugesprochen, wodurch es Herr der wichtigsten nach Italienführenden Alpenstraße blieb. Schweden erhielt außer einer Geldsummeden westlich der Oder gelegenen Theil Pommerns, Vorpommern ge-nannt, nebst einein kleinen Theile des jenseitigen Pommerns oder Hin-terpommerns, den Inseln Usedom, Wollin und Rügen und dem Gebietevon Wismar, sowie seine letzte Eroberung, die Bisthümer Bremen undVerden, Alles jedoch so, daß diese Gebiete Theile des deutschen Reichesblieben und die Könige von Schweden für dieselben in das Verhältnißvon Reichsfürsten traten. Die Abtretungen an Schweden hatten Ein-fluß auf Brandenburg, welchem dadurch ein Theil des ihm gebührendenPommerns entzogen war. Zur Entschädigung wurden das ErzbisthumMagdeburg und die Bisthümer Halberstadt und Minden, die auch welt-lich selbstständige Gebiete bildeten, und ein in Hinterpommern im Bis-thum Kamin gelegenes dem Bisthume in weltlicher Hinsicht gehörigesGebiet, das erste unter dem Namen eines Hcrzogthums, die drei letztenunter dem Namen von Fürstenthümern verwendet. In gleicher Weiseerhielt Mecklenburg zur Entschädigung für das Gebiet von Wismar dieStiftslande der Bisthümer Schwerin und Natzeburg. Eine Gebiets-vermehrung auf demselben Wege, dem Wege der Säkularisation, for-derte und erhielt wegen ihres beharrlichen Festhaltens an der Verbindungmit Schweden und Frankreich die Wittwe des Landgrafen Wilhelm vonHessen-Kassel, der nebst einer Geldsumme das Gebiet der Abtei Hersfeldzugcsprochen wurde. Von den übrigen im Reiche festgesetzten Verän-derungen war die wichtigste die, daß man dem Herzoge von Baiernnicht allein die von ihm in Besitz genommene Oberpfalz, sondern auchdie Kurwürde ließ, während für den wiedereingesetzten Sohn Friedrichs V.,Karl Ludwig, eine achte Kurwürde errichtet wurde, für welche mannachher, sie den übrigen glcichzustellen, das Erzschatzmeisteramt gründete.Das Bestreben, das Reich an Umfang und Macht zu schmälern, brachtenoch eine ausdrückliche Anerkennung der schweizerischen Unabhängigkeitzuwege. Stillschweigend wurde ferner die Lösung der Niederlande ausdem Neichsverbande zngestanden, da im Jahre 1647 auch der König