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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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685
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Sieg des Protcstaniismus in England und in Schweden. gglr

Stellung sie am zweckmäßigsten zu der Neligionssrage einzunehmen habe,und da ihre nächsten Näthe eine Aufhebung der kirchlichen Unterordnungunter den Papst für dienlich hielten, auch in dem ersten von ihr be-rufenen Parlamente eine protestantische Gesinnung herrschte, kehrte siezu der Religion, in der sie erzogen worden war, zurück und stelltefortan ihre Staatskunst in deren Dienst. Kurz nach ihrer Thronbe-steigung hatte sie einen Heirathsantrag Philipps, des Gemahls ihrerVorgängerin, ausgeschlagen. Sowie sie sich hierdurch die Wahl ihrerStaatskunst frei erhielt, bewahrte sie auch für die Folge, indem sie alleferneren Heirathsanträgc zurückwies, ihre Negierung vor der Unter-ordnung unter fremden Vortheil. Selbst diejenigen aus ihrer Um-gebung, die ihrer besonderen Gunst genossen, wußte sie von einem Ein-flüsse auf die Grundsätze ihrer Negierung fcrnzuhalten. Bis zu ihrerThronbesteigung vom Hofe entfernt und zurückgesetzt, hatte sie sowohldurch die erlittene Entbehrung, als durch wissenschaftlichen Unterricht dieFähigkeit zur Berechnung und Prüfung von Umständen und Mittelngewonnen. Die von ihr geübte Klugheit war jedoch in dem Grade eineeigennützige, daß sie die Anwendung von List und Verstellung nicht scheute.

2. England erlitt in Bezug auf die Religion jetzt die vierte Ver-änderung, indem die Gesetze wegen Abschaffung der päpstlichen Gewalterneuert wurden und die Königin sich die kirchliche Suprematie beilegte.Hinsichtlich der Lehre wurde durch die sogenannten 39 Artikel auf dieFestsetzungen aus der Zeit Eduards zurückgegangen, doch während manso die rcformirte Religion einznführcn suchte, Manches von den äußerenGebräuchen der katholischen Kirche und von ihrer Verfassung der Episkopatbeibehalten. Diejenigen Geistlichen, die sich der Neuerung nicht fügenwollten, wurden allmälig verdrängt und durch andere ersetzt, und dahierbei bischöfliche Stühle geraume Zeit erledigt blieben, dienten derenEinkünfte zur Bereicherung der bei Durchführung der Neuerung thä-tigen Personen. Für die Katholiken begann jetzt eine Zeit neuer Ver-folgungen, da nicht allein die Feier des katholischen Gottesdienstes beiStrafe verboten ward, sondern verschiedenen Klassen von Personen eineeidliche Anerkennung der Suprematie auferlegt wurde, deren Verwei-gerung ebenfalls Strafen nach sich zog. Außerdem, daß die Katholikendurch Anwendung von Geldstrafen mit Verarmung bedroht wurden, dien-ten auch Hinrichtungen, die oft mit Handlungen der rohesten Grausam-keit verbunden waren, als Schreckmittel. Es ergab sich aber auch inner-halb des protestantischen Bereichs ein Gegensatz, indem viele Engländer,die unter der vorigen Königin um ihrer Religion willen das Land ver-lassen hatten, jetzt als ansgebildete Calviuisten zurückkchrten und dasinzwischen gesetzlich angeordnete Neligiouswesen in der Aufhebung katho-lischer Einrichtungen nicht weit genug gegangen fanden. Sie verwarfen