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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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vcranlaßten inneren Kriege.

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parieren eingenommen, schien den Beruf zn einer Vermittlung zwischenden entgegengesetzten Richtungen zu enthalten, welche von Philipp II.und Elisabeth verfolgt worden waren. Da nun das Papstthum seineStellung als Vermittler in europäischen Streitigkeiten verloren hatte,auch das Kaiserthum eine solche nicht mehr in Anspruch nehmen konnte,hielt er seinen Staat für denjenigen, der in der von Parteiungen zer-rissenen europäischen Welt das Schiedsrichteramt zu übernehmen habe.Den Anfang machte er mit Ausübung eines solchen Schiedsrichteramtesin dem Streite des Papstes mit dem Herzoge von Ferrara, wo er durchseine Erklärung dem Papste den Sieg über den Herzog und den Besitzdes Gebietes von Ferrara verschaffte. Hierin fortfahren zu können, be-durfte er eines Verhältnisses in Europa, wodurch die Staaten außerhalbFrankreichs sich in einem Gleichgewichte der Macht befänden, welchessie zu Anrufung und Annahme französischer Entscheidung nöthigte. Dazuwar eine Schwächung der Macht der beiden habsburgischen Linien nöthig,wie denn auch bei der Ausführung eine Vergrößerung Frankreichs aufKosten Deutschlands und Spaniens in den Bereich des Unternehmensgezogen worden wäre. Das Eingreifen in den Erbfolgestreit um Jülich-Cleve-Bcrg stand schon mit jenem Plane in Verbindung. Ehe aberweitere Schritte zur Ausführung des Vorhabens, wozu eine große Um-wälzung der Staatsverhältniffe erforderlich war, geschehen konnten, ver-kürzte das Leben des Königs ein Mord, dem ähnliche Beweggründe,wie dein an seinem Vorgänger begangenen, zu Grunde lagen. Er hatteden Beginn des Feldzuges nach Deutschland verschoben, um seine Ge-mahlin Maria, die Tochter des Großherzogs Franz von Toscana, dieer nach Scheidung von seiner ersten Gemahlin geheirathet, ihrem Wunschegemäß krönen zn lassen. Kurz darauf, während zum Einzuge der inSt. Denys gekrönten Königin Vorbereitungen getroffen wurden, erfolgtedie That durch einen Mann mit Namen Ravaillac.

10. Da Heinrichs und Maria's Sohn Ludwig XIII. (161043)noch minderjährig war, brachte es die Mutter dahin, daß das Parlamentzu Paris, das über den Beruf der Nechtsverwaltung hinaus auch dieEntscheidung über Fragen des Staates in Anspruch nahm, sie zur Ne-gentin erklärte. Auch da im Jahre 1614 ihr Sohn als vierzehnjährigerKnabe bestehender Ordnung gemäß für großjährig erklärt wurde, behieltsie die Negierung. Es trat umer ihrer Verwaltung eine Unterbrechungein in Allem, was Heinrich begonnen hatte. Die Protestanten fandenunter der aus Italien stammenden Frau, welche Erinnerungen an ihreVerwandte Katharina weckte, ihre Stellung gefährdet, mit Süllys Rück-tritt von den Geschäften kam der Staatshaushalt, dem auch eine amHofe wieder einreißende Verschwendung schadete, in Unordnung, und dieAnwendung der von Heinrich in Bezug auf das Ausland angenommenen

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