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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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880 Frankreich in der Zeit der durch die Kirchentrcmiuiig

von Nantes fortwährend bekämpft werden mußte. Von katholischerSeite war man der Ansicht, daß jene Verordnung den Hugenotten vielmehr, als sich mit dem Wohlc des Landes vertrage, gewährt habe, unddas Pariser Parlament, dem die Eintragung der königlichen Verord-nungen oblag, zauderte unter fortwährenden Gegenvorstellungen ein Jahrlang, ehe es sich dem Willen des Königs fügte. Wie sich auf Grundjener Verordnung allmälig die Parteien mit dem Könige versöhntenund sich an friedliches Nebeneinanderleben gewöhnten, schlug auch dasWalten der Regierung, wie das Leben der Unterthanen, die Wege derOrdnung ein. Heinrich, der ohne sittliche Tiefe zu haben, doch dasGeschick raschen Uebcrblickes, leichter Auffassung und gewandter Behand-lung besaß, fand zuverlässige Diener, durch deren Hülfe er die demWohlstände des Landes geschlagenen Wunden heilen und der von ihmausgehenden Leitung der öffentlichen Angelegenheiten Achtung verschaffenkonnte. Am wirksamsten war in dieser Beziehung die Thätigkeit seinesJugendfreundes und Kriegsgefährten Sülly, den er zum Obcraufseherder. Staatseinkünfte ernannte. Durch Klugheit und Rechtschaffenheitausgezeichnet, ordnete Süllp den Staatshaushalt, ohne daß eine Mit-wirkung der Neichsstände, welche das eben erst wieder aufgerichtete könig-liche Ansehn hätte schmälern können, dabei in Anspruch zu nehmen ge-wesen wäre. Wie erfolgreich seine Thätigkeit war, zeigt sich daran, daßSchulden abgetragen, Summen in den Staatsschatz gelegt und Unter-stützungen für Hebung des Landbaues und der Gewerbe gezahlt werdenkonnten. Freilich wurden zur Erhöhung der Staatseinkünfte auch Mittelerwählt, die selbst wieder den Keim zu Ucbeln enthielten. Ein solcheswar eine Abgabe, durch welche Beamte der Rechtspflege und der Staats-einkünfte ihre Stellen erblich machen konnten. Dadurch wurde das schonlängst vorhandene Nebel der Käuflichkeit von Aemtern noch vergrößert.Das Mittel hatte aber, wenn man auf den nächsten Zweck sieht, außerseiner Ergiebigkeit den Umstand zur Empfehlung, daß es ohne ständischeMitwirkung den Einkünften anfhalf. Auch außerhalb dieses seines be-sonderen Wirkungskreises blieb Süllp der Rathgeber des Königs, mit jdem eine unzertrennliche Freundschaft ihn verknüpfte. Obgleich Pro-testant, verfolgte er, ohne sich durch das Mißfallen seiner Glaubensge-nossen beirren zu lassen, die Richtung, die seinem Freunde durch seineStellung vorgeschriebe» war. Heinrich aber, auf dem der Vorwurfvielfachen unerlaubten Umganges mit Frauen lastet, ließ die Ränke undUmtriebe, zu denen ein solcher Lebenswandel Anlaß gab, keinen Einflußauf den Gang seiner Negierung und auf das Verhältniß zu tzxm bewähr-ten Freunde gewinnen. Die Erstarkung seines Staates setzte Heinrichin den Stand, auch in Betreff der auswärtigen Verhältnisse großeEntwürfe zu machen. Die Stellung, welche er selbst gegen die Religious-