662 Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp II.
12. In Italien, wo das spanische Uebergewicht unbestritten bliebund bei dem Eiser, mit dem der König von Spanien der Kirche diente,auch die Päpste nicht zu Gegcnbestrebungcn aufforderte, nahm derKirchenstaat in demselben Maße eine vortheilhaftere Stellung ein, alsdessen Beherrscher ihr kirchliches Ansehn der Durchführung der in Triententworfenen Pläne kirchlicher Reformation widmeten. Das Spiel derStaatskuust, in welche die Päpste früher verstrickt gewesen waren, hörteauf, und an die Stelle der Bemühungen, für die Unabhängigkeit ihresStaates ein fremdes Uebergewicht durch fremde Bundesgenossen zu be-seitigen oder die mit der geistlichen Würde verknüpfte weltliche Machtzur fürstlichen Ausstattung von Gliedern der eignen Familie zu benutzen,konnte die Sorge für Regelung der inneren Verhältnisse des Staatestreten. Der für den Kirchenstaat schädliche Einfluß von Neffen derPäpste und ihre Begünstigung auf Kosten des Kirchenstaats, zwei Uebcl-stände, die man unter dem Namen des Nepotismus zusammenfaßte,zeigten sich nicht mehr, seit der heilige Karl als Neffe des PapstesPius IV. seinen Einfluß zum Heil der Kirche verwandt hatte. Pius V.,auf dessen Wahl Karl ebenfalls Einfluß gehabt, stellte an sich selbst einBeispiel erneuerter Kircheuzucht auf und arbeitete mit Erfolg an derVerwirklichung der Trienter Beschlüsse. Seine apostolischen Eigenschaf-ten waren so hervorleuchtcnd, daß er in der Folge heilig gesprochenwurde. Er begann die Mittel, die ihm als Fürsten des Kirchenstaateszu Gebote standen, zur Theilnahme an König Philipps Kämpfen fürdie Christenheit zu benutzen und trug dadurch zu dem Siege von Lepantobei. Wie wenig er der neuen Gestaltung der StaatSverhältniffe inItalien widerstrebte, zeigte er dadurch, daß er dem Herzoge von Florenz,als dem Beherrscher der vereinigten Gebiete der ehemaligen RepublikenFlorenz, Pisa und Siena den Titel eines Großherzogs verlieh, welchender Kaiser erst dessen Sohne und Nachfolger Franz zngcstand. SeineNachfolger Gregor XIII. (1572—1585) und Sirtus V. (1585—1500)gründeten segensreiche kirchliche Anstalten, der erstere für Erziehung vonJünglingen verschiedener Nationen zum Dienste der Kirche in ihrenLändern, der zweite Congregationen von Cardiuälcn zur Behandlungbestimmter kirchlicher Angelegenheiten. Gregor stiftete, indem er um dieBefestigung der Kirche und die Durchführung der Trienter Beschlüssein den zum großen Theil durch Einwirkung des heiligen Karl der Kircheerhaltenen Gegenden der Schweiz bemüht war, daselbst das Amt einesstehenden päpstlichen Vertreters oder Nuntius. Sirtus, ein Regent vonaußerordentlicher Kraft, förderte die Verbesserung der Verwaltung seinesStaates, indem er Einkünfte und Ausgaben regelte, Congregationen vonCardinälen auch für Besorgung staatlicher Angelegenheiten gründete undeine strenge Rechtspflege einführte, die sich namentlich bei Bekämpfung