Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp II. ggl
doch nicht zur Abtretung verstand und durch heftiges Benehmen denSohn des Pfalzgrafen, Wolfgang Wilhelm, von sich stieß, trat diesererst insgeheim, dann im Jahre 1614 öffentlich zur katholischen Religionüber, nahm seinen Wohnsitz in Düsseldorf und suchte sich mit HülfeSpinola's, den die Angelegenheiten der Stadt Aachen herübergeführthatten, zu befestigen. Dadurch traten Spanier und Niederländer, dieaußerhalb Deutschlands Waffenstillstand hatten, in Deutschland einanderentgegen, indem Moritz von Oranien vom Niederrhein her zum Schutzedes brandenburgischen Besitzes einrückte. Doch brach kein eigentlicherKrieg zwischen den Spaniern und den Niederländern aus, indem jede derParteien nur ihren Bundesgenossen möglichst viel Gebiet durch Besetzungder Städte zu retten suchte, wobei Spinola, der auch Wesel einnahm,den Statthalter Moritz an Schnelligkeit übertraf. Dies brachte diebeiden deutschen Fürsten, die sich von ihren Bundesgenossen abhängigsahen, zu dem Entschlüsse einer vorläufigen Ländertheilung, wonach Jo-hann Sigismund Cleve, Mark und Ravensberg, Wolfgang WilhelmJülich und Berg besitzen sollte. Doch kam der Vergleich, da die beider-seitigen Bundesgenossen die besetzten Plätze nicht räumten, nicht zurVollziehung, und die Fürsten ließen wieder die zu Dortmund verabredetes gemeinschaftliche Regierung cintreten, bis ihre Länder nach Ablauf deszwischen Spaniern und Niederländern geschlossenen WaffenstillstandesSchauplatz des ihnen eigentlich ganz fremden Krieges wurden, als schonböhmische Streitigkeiten, die sich über die Anwendung des Majestäts-briefes erhoben, den reichsfeindlichen kurpfälzischen Bestrebungen dieHand gereicht hatten, um mit dem angesammelten Zündstoffe ganz Deutsch-land in Brand zu setzen. Indessen hatte auch der Kurfürst von Bran-denburg in doppelter Hinsicht eine neue Stellung eingenommen. Daer als Schwiegersohn des söhnelosen Herzogs von Preußen auch aufdessen Land Ansprüche hatte, war ihm schon im Jahre 1611 im Vorausfür dasselbe eine polnische Belehnung ertheilt worden, und als nun imJahre 1618 der Herzog starb, trat er an dessen Stelle und wurde da-durch für die Folge in die Angelegenheiten Polens verflochten. Vorheraber, unmittelbar nach dem Uebertritte Wolfgang Wilhelms zur katho-lischen Religion, war er zur reformirten Religion übergetreten, wasihn, obgleich er von dem neuen Standpunkte das Neformationsrecht inseinen Ländern nicht zur Anwendung brachte, in Brandenburg und nochmehr in Preußen in große Verlegenheiten verwickelte. So hinterließer seinem Sohne Georg Wilhelm, einem eifrig der reformirten Religionergebenen Fürsten, dem er im Jahre 1619 kurz vor. seinem Tode dieRegierung abtrat, mit den durch den ganzen Norden Deutschlands ver-theiltcn und zum Theil noch gar nicht befestigten Besitzungen eine injeder Hinsicht schwierige Stellung.