Die Kircheniremiung in England, im Norden und in Polen. gztt
solle. Unter den Opfern von Heinrichs Willki'chr und Grausamkeitragten der Bischof Fisher von Nochester und der königliche KanzlerThomas Morus hervor, die durch die Weigerung, den Gewalthandlungenzuzustimmen, sich langwierige Gefangenschaft zuzogen und endlich, da siedie Suprematie nicht anerkennen wollten, im Jahre 1535 als Heldendes Chriftenthums den Tod auf dem Blutgerüste starben. Im Verlaufeder Verfolgung entwickelte sich auch eine planmäßige Beraubung derKirche. Bis zum Jahre 1540 war alles Vermögen der Klöster in dieHände des Königs g elegt, soweit cs nicht in den Händen der mit Unter-suchung ihrer Verhältnisse und Vollziehung der Gewaltmaßregeln beauf-tragten Personen geblieben war. Inzwischen hatte Papst Paul III.durch eine Bulle alle in seinem Amte liegende Gewalt gegen den ab-trünnigen und frevelnden König in Anwendung gebracht, aber bei denVerhältnissen, welche zwischen Karl V. und Franz I. obwalteten, sichaußer Stande gesehen, denselben von der Stelle, deren er im offenenAufruhre gegen die Kirche unwürdig geworden war, zu Verdrängen.Mitten unter seinem Wüthen hatte der König den Gedanken, die Tren-nung von der kirchlichen Regierung und den Abfall von der Lehre aus-cinanderzuhalten, im Jahre 1539 durch Festsetzungen zur Geltung ge-bracht, welche die Beibehaltung der wesentlichsten von den deutschenProtestanten verworfenen Sätze der Kirchenlehre, auch das Cölibat-gesetz, verlangten. Es war vergebens, daß sich bei den diesfälligenBerathungcn dem Könige gegenüber Versuche zur Abänderung der Lehrehervorgcwagt, und das Ergebniß der Berathungen, die 39 Artikel, wurdedurch Androhung blutiger Strenge geschützt. Während dieser Vorgängewar im Jahre 1536 kurz nach Katharinens Tode die neue Gemahlin,weil sie sich der Untreue schuldig gemacht, enthauptet worden, woraufunter Cranmers Mitwirkung einer Tochter aus dieser Ehe, Elisabeth,die Fähigkeit der Nachfolge abgesprochen wurde. Von einer drittenFrau, Johanna Seymonr, die er am Tage nach Anna's Hinrichtunggeheirathet, erhielt Heinrich einen Sohn Eduard. Als sie nach der Ge-burt des Knaben starb, vermählte er sich mit einer Schwester des Her-zogs Wilhelm von Cleve, ließ sich aber bald von ihr durch ein vonCranmer geleitetes geistliches Gericht scheiden, nahm dann eine fünfteFrau, und nachdem er dieselbe wegen ihres nachträglich an den Tag ge-kommenen schlechten Lebenswandels hatte hinrichten lassen, eine sechste,die durch Hinneigung zur protestantischen Lehre seinen Zorn erregte,aber durch geschicktes Einlenken seine Gunst wieder gewann und ihnauch überlebte.
3. Eine Reihe von Jahren hindurch von Heinrich und den Dienernseiner tyrannischen Willkühr gemißhandelt, ging England in die Herr-schaft des noch im Kindesalter stehenden Eduard VI. (1547—1553)