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Zolltarif (ältester) in Frankreich 593 *».
Zolltarif unter Franz dem ersten 607, 608, 609.
Zolltarif von 1661 und 1667 S. 620 **.
Zolltarif der Constituirenden v. I. 1791 S. 649.
Gewöhnlicher Betrag des Zolls in Frankreich in den früheste» Zei-ten 606.
Bestimmte stch gewöhnlich nach dem Werth der Maaren 606.
Wie der Werth ermittelt ward 606—609, 620; wie jetzt damit ver-fahren wird 653, 653
Zollvergehn. Bestrafung derselben unter der Constituirenden 676.
Unter dem Convent 677.
Unter dem Direktorium 677, 678.
Unter der Consular-Regierung 678.
Unter dem Kaiserreich 678—681.
Zollvergehn dürfen nicht wegen Mangel an böser Absicht entschuldigt wer-den 674.
Zollverwaltung. (M. s. Zollpächter.)
Wird durch die Cvnstiluirende zur Leitung deS ganzen Zollwesenseingesetzt 666, 667.
Zollverwaltung. Ernennung derselben 666
Vorrechte derselben bei Eintreibung des Zolls. M. s. Zollpächter.
Vorrechte in Beziehung dessen, was ihre Rechnungspflichtigen ihrverschulden 668
Vorrechte der Zollverwaltung hinsichtlich der Miethe der Wohnungfür ihre Beamten 669.
Eintheilung von Frankreich in zwanzig Directionen in Hinsicht derZollverwaltung 6ü7.
Uebertragung der Zollverwaltung an einen Generaldirektor und vierVerwalter unter dem Consulat 670.
Befugnisse dieser Beamten 670, 671.
Zünfte (vor der Revolution) 169
Alle Handwerke und Gewerbe waren vor der Revolut. in Zünfte ge-theilt 228, LS9.
Aufhebung der Zünfte zu Paris durch das merkwürdige Edikt vomFebr. 1776 S- L39.
Aufhebung der Zünfte im Anfang der Revolut. 231.
Die Gewerbe werden frei gegeben gegen die Verpflichtung ein Patentzu lösen u. sich den Polizeigesetzen zu unterwerfen 23l, 232.
Für gewisse Gewerbe wird eine nähere Aufsicht beibehalten 236, 232*.233, 236. M. s. Goldschmiede und Sicherheits-Bureau.