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2 (1837)
Entstehung
Seite
XXV
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I'euir verite, (ehmals ein besonderes Mittel zur Entdeckung der Ver-brechen) 467 *. M. s. Verbrechen.

Tribunal. Einsetzung und Befugnisse desselben 156, 157,

Beschränkung und Aufhebung desselben 158.

Tributpflichtiger (iribut.-rrius) xiv.

u.

Urschrift (minuts) eines Urtheils, Contracts u. s. f. 399.

Urtheil in Civilsachen. (M. s. a. Vollstreckung derUrtheile).

ging in den frühesten Zeiten nicht von den Richtern sondern von denLehnsleuten aus 215, 216,wird auf die Anträge der Partheien erlassen 382,darf denselben nicht mehr zuerkennen als sie fordern 384,nur das, was bei Gericht vorgekommen ist, darf dabei berücksichtigtwerden 384,

Art der Abstimmung bei demselben 378382,dazu nöthige Zahl der Richter 238, 385,

ob über die Thatsachen und Rechtsgründe besonders gestimmt wird382, 383, 577 *,

das Urtheil ward im Geheimen festgesetzt, aber jetzt öffentlich undmündlich ausgesprochen 272,

Ausnahme davon 273 *,

wie eS ehmals damit gehalten ward 286, 287,

wie zur Zeit der Revolution 379 **-!-, 658, 659,

welche Richter dabei gegenwärtig seyn müssen 277,

wann ein Urtheil als feststehend angesehen wird 387, 388,

die Richter dürfen ihr Urtheil nicht ändern 349, 388, 389 *,

Fälle, in welchen dieses erlaubt ist 349, 350,

die Richter dürfen nur nach Anhörung beider Theile urtheilen 349,

Ausnahmen davon 350, 380, 381, 366, 367.

Verschiedene Arten der Urtheile (definitive, interlocutorische, präpara-torische, provisorische, provisorisch vollstreckbare) 343, 344, 646,348. M. s. n. Jnterlocut.

Unterschied zwischen provisorischen und provisorisch vollstreckbaren346

welche Urtheile provisorisch vollstreckbar sind,ehmals 346, 347,jetzt 287, 347, 348,

ob gegen die vorläufige Vollstreckbarkeit Appellation Statt findet347, 348,

die vorläufige Vollstreckbarkeit dehnt sich nicht auf die Gerichtskostenaus 348,