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2 (1837)
Entstehung
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XVIII
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XVIII

(«)

sie brauchten anfangs den Entwurf (die Urschrift, Minute) der Con-tracte nicht aufzubewahren 413.

Nullität. M. s. Nichtigkeit.

O.

^beramtmann (grana-baill!) 223.

Opposition. M. s. Einspruch.

OrUulium, oräelu. M. s. Gottes-Gericht.

Oräonnanoos. M. s. Gesetze. Die wichtigsten für die Gerichts >Ver>faffung 146IS2,

Oräounaues 6s priso 6s corps 517 *, 518, 520.

P.

PairS (pures), was man darunter verstand 51, 52,

Mäioium purium 51, 52,

die PairS waren die eigentlichen Richter 215, 216,

Pairs von Frankreich in den altern Zeiten 70, 184.

Pairs der neuern Zeiten 186,

Namen der alten Pairs 184186,

Gerichtshof der PairS von Frankreich 187.

Außer den Pairs wurden auch die Königl. Hausbeamten dazu ge-zogen 189, 190,

man konnte auch Stellvertreter schicken 190.

Der Pairshof wird mit dem Parlament von Paris vereinigt 191.puroutis. Was es war und Form desselben 400, 401.

Parlament. Entstehung desselben 176, 177,verwandelt sich in einen Zustizhof 177,ursprüngliche Zusammensetzung desselben 177, 178, 183,die Gesetze müssen in die Register des Parlaments eingetragen wer-den 179,

Ansprüche der Parlamente auf Mitwirkung bei der Gesetzgebung179, 180,

bestimmte Zeitpunkte für die Versammlung desselben in den ältestenZeiten 177,

erhält seinen festen Sitz zu Paris 182,

das Parlament von Paris wird Pairshof v. Frankreich genannt 191,richtet über die Personen der Pairs und ihre Pairien 192,

Namen der übrigen Parlamente 199,

Amtsbefugniffe derselben 200 .

kuuletts 629, 630.