Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
VI
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Stellung der Fragen vor dem Asfisenhofe 528, 584, 603, 608.

Zahl der Stimmen, die nöthig ist, um den Angeklagten für schuldigzu erklären 529 folg., 584, 608.

Unterschied zwischen überführt und schuldig 608, 607.

Rechtsmittel gegen den Ausspruch eines Asstsenhofs 533.

Xssises c>8 äörusnlsm 48, 135, 136.

-488ursin6vt 103.

Aufschub. Ob die Richter dem Schuldner einen Aufschub bewilligendürfen 431, 432.

Gegen notarielle Acte findet kein Aufschub Statt iblll.

Aufschubbriefe. M. s. lettrss äs rspit und lettre« ll'etnt.

Ausfertigung eines Urtheils in epeculorischer Form 404, 405;

In der Regel darf nur eine gegeben werden 403, 404,äußere Form derselben 399.

Ausnahme-Gerichte. M. s. Gerichte.

Ausrüfe («ries«) bei dem gerichtlichen Verkauf unbeweglicher Güter, Ver-fahren dabei 420423;

Edict Heinrichs des Zweiten darüber 419,

Lauern während der Revolution fort 423Abschaffung derselben 423.

B.

Äarone. Was man darunter versteht 49 Not.,

Unabhängigkeit derselben 49.

Bastille 495 folg. M. s. n. Staatsgefängnisse.

Bauern, gänzliche Unterdrückung derselben 50.

Beamten, adeliche 220, 221, M. s. Amtmänner, Vögte u. s. f.Lenuwnnoir, ktiilipps (I-klUppus öelloinnllvrtus) 48, 135.

Begnadigung. DaS Recht dazu stand von je her dem König zu 505,mißbräuchlich maßten es sich sogar einige Beamten an 509 folg.

Das Strafgesetzbuch der Constituirenden nahm dem König das Be-gnadigung--Recht 510.

Die Constitut. vom löten Thermid. 2 - 10 übertrug es dem erstenConsul 510.

Nach der Restauration erhielt es der König 510, 511.

Beifitzer 217, 218, 226.

LsnöLLlUin XV.

Berichterstatter (rnpportsur) und Bericht (in schriftlich verhandelten Sa-chen). M. s. Verfahren.

Beschlagnahme.

Beschlagnahme und Verkauf beweglicher Güter (sni«ie-exöoutiou) Ver-fahren dabei 417418.