er eine große Menge Fragen vorlegen ließ, wie dem gegenwär-tigen Uebel der Kirche abzuhelfen sey *). Die Commission be-antwortete dieselben alle sehr ausführlich. Auf die wichtigsteFrage, was zu thun sey, wenn der Papst fortführe, den vomKaiser ernannten Bischöfen die canonische Einsetzung zu verwei-gern, erklärte die Commission, daß sie sich nicht hinreichend be-vollmächtigt halte, um in einer so schwierigen und wichtigenSache die geeigneten Maßregeln vorzuschlagen. Sie glaubedaher, daß seine Majestät keinen weisern und den alten Kirchcn-regcln gemäßer« Entschluß fassen könnte, als die Sache einemNational - Concilium vorzulegen.
Im Jahr 1811 ward noch eine andere ähnliche Commissionzusammengesetzt**), welcher eine Reihe ähnlicher Fragen wieder ersten vorgelegt ward, die sie ebenfalls umständlich beant-wortete***). Auch sie gab ihre Stimme für die Zusammen-berufung eines National-Conciliums, und ging am Ende desMärz 1811 auseinander. Nach dem Schluß derselben wurdenmehrere ihrer Mitglieder von dem Kaiser nach Savona geschickt,um dem Papst die Beschlüße des Kaisers mitzutheilcn und mitihm zu unterhandeln. Nach wenigen Tagen (den 19ten Mai1811) ward in dem Kabinet des Papstes eine Note abgcfaßt,41)und von ihm bestätigt, worin er fast in Alles willigte. Alleindieser Note fehlte die Unterschrift, auf welchen Umstand in dembald darauf eröffnten Concilium von Einigen großer Werth
*) Man findet diese wichtigen Fragen und deren Beantwor-tungen, die gewiß jeder Freund der Geschichte und des ka-nonischen Rechts mit Interesse lesen wird, die indessen hiermitzutheilen zu weitläufig wäre, in der schon angeführtenSchrift von D. Pradt sie» gustrv oonoor6sts) amSchluß (tom. III. x. 358) beigefngt'
**)Aus den Cardinälen Fesch, Maury, Caselli, den Erzbi-schöfen von Tours und Mecheln, den Bischöfen von Nan-tes, Trier, Evreur und dem Abbö Emery.
***) Diese Fragen finden sich ebenfalls bei de Pradt (tom. Ul.p. 407 »uiv.)
k) M. s. die Instruction derselben bei de Pradt (tom. H. x. 466).
41) M. s. die Note bei de Pradt tom. II. z> 470.