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2 (1837)
Entstehung
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kammer von Paris zu einem einzigen Kollegium vereinigt, demsowohl die Verwaltung der Domaincn, als die Entscheidung derdarüber entstehenden Proteste übertragen ward. Es war zwarfür diese beiden Gegenstände in zwei Kammern gcthcilt, wovondie für die Verwaltung das Finanz - Büreau und die für dieJustiz die Domaincnkammer genannt ward. Allein die nämli-chen Rathe dienten abwechselnd, ein halbes Jahr um daS an-dere, in der einen und andern Kammer. Dem ganzen Kolle-gium war durch das erwähnte Edict ein Präsident vorgesetzt,und übcrdem für jede Kammer ein besonderer Staatsprocuratorund königl. Advocat bestellt. Diese waren verpflichtet, in To-mainensachcn das königl. Interesse wahrzunehmen, und alle zurErhaltung desselben nöthigen Schritte zu thun *).

Das Edict von Crcmien, welches die Entscheidung derDomainen-Prozcsse zum Theil an die Amtmänner übertrug, ließden Gerichtsbczirk der Schatzkammer von Paris im Ganzenungeschmälert. Allein ein Edict Ludwigs des 13ten v. April1627 übertrug die Entscheidung der Domainenprozesse, die inden Provinzen verfielen, an die Finanz-Bureaus, deren in jederGeneralität Eines bestellt war **), und von deren Ursprungwir Einiges sagen wollen.

Unter dem König Johann (reg. v. I. 1350—1364) wur-den zur Vcrtheilung und Beitreibung der besonder», ihm vonden drei Ständen bewilligten Steuern, von jeden Stand dreiAbgeordnete gewählt, wovon in der Folge noch näbcr geredetwerden soll. Diese Eommissaricn, welche den Titel General -Stcuer-Directoren (Zönsi-sux sur Io Isst cles siclos) erhielten.

*) Nach der oeclonn. cl. 1667 tit. XXXV. -»t. 36 mußte inDomaincn-Sachen, ehe die Acten auf dem Bureau nieder-gelegt wurden, der Staatsprocurator in die Ralhskammerberufe», und befragt werden, ob es keine anderen Acten undUrkunden mehr gäbe. In dem Urthcil mußte ausdrücklicherwähnt werden, daß dieses geschehn scy. Sonst konnteman gegen das Urthcil, wenn cs in letzter Instanz erlassenwar, durch die i-eguöto civilv angchn.

**)Das Edict fand Anfangs großen Widerstand von Seitender Gerichte, ward aber endlich seinem wesentlichen Inhaltenach angenommen.