Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
239
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nein besonder« Stempel bezeichnet. Vermuthete der Probirer, daßein ihm übergebenes Stück im Innern ein anderes unedles Metall,Kupfer u. s. f. enthalte, so durfte cr es in Gegenwart desEigenthümers durchschneiden. Fand seine Nermuthung sich nichtbestätigt, so ward dem Eigcnthümer der Schaden auf der Stelleersetzt, und unter die Ausgaben-Postcn des Bureaus ausgenommen(Art. 65). War überhaupt (Art. 58, 59) der Eigenthümer mitdem von dem Probirer gefundenen Resultat nicht zufrieden, soward ein kleines Stückchen von der Waare abgenommen undzum nähern Prokuren an die Münzverwaltung geschickt. Dasvon dieser gefundene Resultat ward als durchaus richtig ange-nommen. Herumziehende Kauflente, die mit Gold- oder Sil-berwaaren handelten, sowie diejenigen, welche deren auf dieJahrmärkte brachten, mußten sich bei ihrer Ankunft auf derMunicipalität melden und derselben die Scheine der Gold-schmiede, wovon sie ihre Waaren gekauft hatten, vorzeigcn(Art. 92). Der Empfänger und Controlcur eines Sichcrheits-Büreaus erhielten (Tit. VIII) das Recht, in Begleitung einesMunicipalbeamten in den Häusern Nachsuchungen nach falschenStempeln oder mit falschen Stempeln bezcichneten, so wie auchnach gar nicht gestempelten Waaren auzustellen, jedoch mit derVerpflichtung, sich nach Art. 359 *) der Constitution (v. 5tenFructid. I. 3) zu richten. Ucbcr die Beschlagnahme der allen-falls gefundenen falschen Stempel u. d. g. mußte auf der Stelle(i> l'instsnt et 8SN8 cleglucel') ein Protokoll ausgenommen wer-den, welches die Aussagen aller intercssirte» Partheicn enthieltund von denselben unterschrieben war. Dasselbe ward in derFrist von höchstens einer Decade dem Staatsprocurator **) descorrcctionellen Tribunals zur weitern Verfolgung der Sacheübergeben (Art. 102).

ä) Aus Allem, was bis hierhin gesagt worden, ist offen-bar, daß die Sicherheits-Bureaus keine gerichtlichen, sondern

*) D. h. Nachts in kein Haus cinzudringcn, wenn nicht ausdem Innern des Hauses selbst diesem widersprochen undHülfe hcrbeigerusen wird.

**) Damals commi88siro ein clil-eetoire exo'culik genannt.