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Befehlen des Königs gemäß, die Thoren des Justiz-Pallastes„ach der Sitzung geschlossen werden, und mit Wachen besetztbleiben sollten.
Der Gerichtshof, obschon tief erschüttert durch das Vorge-faüene, und ermattet durch die Mühseligkeit einer dreißigstün-digcn Sitzung, faßte, ehe er sich trennte, doch noch einen Be-schluß, wodurch die schon früher ernannte Deputation nochmalsbeauftragt ward, sich zum König zu verfügen, und SeineMajestät auf das Schreckliche des Vorgefallnen aufmerksam zumachen, dessen Anblick sie ganz gewiß tief gerührt haben würde,und zugleich die Freilassung der beiden Magistrats-Personen,deren Festigkeit, Tugenden und Talenten in dem Beschluß,ein glänzendes Zeugniß gegeben wird, zu erbitten.*) — Niewar wohl ein Staatsstreich schlechter nach den Umständen derZeit berechnet, und nie hat einer schlimmere Früchte getragenals dieser. War schon dem König das Recht Jeden nach eig-nem Ermessen verhaften zu lassen, wenn auch nicht durch einGesetz, doch durch lange Gewohnheit gesichert, so war doch dieArt, wie dicsesmal davon Gebrauch gemacht worden, ganz un-erhört. Der Prälat-Minister, einmal in den Weg der Gc-waltstrciche hineingezogcn, eilte sein Werk zu vollenden.
Den 7. Mai (Mittwochs) zwischen 7 und 9 Uhr meldeteder General-Procurator den versammelten Kammern, daß derKönigl. Ecremonicnmeister sich im Parquct der Huissicrs befinde,
*) Mehrere, die bei diesen Vorfällen gegenwärtig waren, ha-ben dieselben schriftlich ausgezeichnet. Auch sind mehreregedruckte Berichte darüber erschienen. Walkenacr (Mit-glied des Instituts) hat in seiner neuen Ausgabe des
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IWiianlt (tom. V. j>. 401 ->uie. vllit. ck. 1822) einen Be-richt über diese Verhaftung von D'Eprömcsnil und Gvis-lard mitgethcilt, der von einem dabei anwesenden Parla-ments-Mitglied verfaßt worden. Nach Walkenacrs Angabewäre derselbe (im Jahr 1822) durch den Druck noch nichtbekannt gewesen. Er stimmt indessen fast genau wörtlichmit demjenigen überein, den wir hier mitgethcilt habe».Die »niial. 1,-anc. enthalten auch einen solchen Bericht einesAugenzeugen, der ebenfalls mit den beiden andern sehr naheübcrcinstimmt.