Ende mehrere Edicte aus, durch welche die Parlamente desganzen Königreichs einzig auf ihre richterlichen Functionen be-schrankt, und selbst hierin ihre Rechte geschmälert, statt desParlaments von Paris insbesondere sechs Oberamtmanuschaftencgianll« baillisgos) ungefähr nach dem schon unter Ludwig demfünfzehnten cutworfncn Plane errichtet, und noch mehrere an-dere Veränderungen, wovon sogleich das Nähere, eingeführlwerden sollten. Diese Edicte sollten allen Parlamenten vonFrankreich am nämlichen Tage verkündigt, früher aber dastiefste Geheimnis über die Sache bewahrt werden. Zu demEnde hatte man zu Versailles zum Abdrucken derselben eineeigene Officin errichtet, woraus keiner der Arbeiter sich entfer-nen durfte; so daß sie ihre Nahrung sich von außen bringenlassen mußten. Indessen ward einem Parlaments-Mitglied D'Eprömesnil, das sich schon früher durch seine Heftigkeit gegenden Hof ausgezeichnet hatte, die Sache verdächtig. Es gelangihm, wie man sagt, sich durch die Frau eines Arbeiters einEremplar der neuen Edicte zu verschaffen. Außer sich vorZorn und Bestürzung eilt er zum ersten Präsident, und bewegtdiesen die Kammern auf der Stelle (den 3. Mai 1788) zu ver-sammeln. Da dieselben nicht berathschlagcn konnten, indemvon dem Hof gar kein Vorschlag an sie ergangen war, so er-griffen sie das Mittel, in Form eines Beschlusses eine Erklä-rung zu erlassen, wodurch sie die alten Grundsätze der Verfassungdes Königreichs allen ins Gedächtnis) zurückriefen x. c>.iVIonit. p. 97, 98); nämlich daß Frankreich eine in dem Manns-stamm des regierenden Hauses und nach dem Recht der Erstge-burt erbliche Monarchie sey; daß die Gewohnheiten und Eapi-tulationcn der verschiedenen Provinzen unverbrüchlich erhaltenwerden müßten; daß die Nation das Recht habe, die Steuerndurch das Organ der Gcncralstaatcn zu bewilligen; daß ebenso den Parlamenten das Recht zustehe, die Echtheit der Königli-chen Edicte zu untersuchen und die Eintragung in die Registerzu verweigern, wenn die Befehle mit den Gesetzen des Staatsund der einzelnen Provinzen nicht übereinstimmtcn; daß keinBürger seinem natürlichen Richter entzogen und unter keinerleiVorwand verhaftet werden könne, ohne sogleich dem von deinGesetz bestimmten Richter übergeben zu werden. Das Parlament
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