Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
16
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Statt- daher auch jede Untersuchnngskammer*) wöchentlichzwei öffentliche Sitzungen hielt. Auch über Vergehen (piocözcle petit eriminel), die keine peinliche Strafe nach sich zogen,erkannte die Untersuchungskammer. Wenn sich indessen in demLauf des Prozesses ergab, daß wohl eine peinliche StrafeStatt finden könnte, so ward die Sache der Criminalkammer(louinellö) zugeschickt, in welcher in diesem Fall derjenigeRath, der in der Untersuchungskammer schon über die Sacheangetragcn hatte, ebenfalls darüber berichtete. Auch in Civil-sachen konnte die Untersuchungskammer gegen Jemand aufkörperlichen Haft (piise <le eorps) erkennen, und den Prozeßbis zum Endurtheil instruiren.

Um der Menge der Geschäfte zu genügen, gab es beidemselben Parlament mehrere Untersuchungskammern, welcheman durch den Zusatz: erste, zweite Untersuchungskammer u. s. f.unterschied. Die Zahl derselben war, wie man leicht denkenkann, nach Verschiedenheit der Zeiten und der Menge der Ge-schäfte verschieden. Im I. 1756 gab es derselben fünf. Alleinihre Zahl ward durch ein Edict v. December des genanntenJahrs auf drei vermindert. **) Jede dieser Kammern bestandin der letzten Zeit aus zwei Präsidenten, die vom König unterden Räthen gewählt wurden, aus mehrern theils weltlichen,theils geistlichen Räthen,***) einem Gerichtssecretair u. s. f.Jene hießen nur Präsidenten der ersten, zweiten u. s. f. Unter-suchungskammer und nicht Präsidenten des Parlaments, wel-cher letztere Titel nur den neun Präsidenten mit der Mörser-haube (pi'vsiclens s inortier) zukam. Ter älteste unter den Räthenjeder Kammer hieß Dechant(äoven) derselben. Die Räthe derUntersuchungskammern wurden der Stufenfolge des Dienstaltersnach zu Mitgliedern der großen Kammer (grsnä'elmmbre) be-

*) Es gab deren nämlich mehrere, wie wir sogleich hörenwerden.

**) Dieselbe Zahl bestand noch i. I. 1787.

Die Zahl der Räthe hat sich ebenfalls nach Verschieden-heit der Zetten geändert. Die Encyclopcd. Gm. Usi-Iement)gibt diese Zahl in jeder Kammer zu 32 an. Nach demälmgnseli rovsl v. I. 1787 war sie aber weit geringer.