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tos) deren indessen nur vier im Parlament saßen; aus deneigentlichen, geistlichen (oloeos) sowohl als weltlichen Rathen,aus vier Obergcrichtschreibem (Arokl-ei-8 e„ elict, einem fürdas Civil-, einem für das Criminalsach, einem für die An-nahme der Aktenstücke (^l-ellmi- <lo8 i,rÜ8ontstion8), und einemfür die Abnahme der Eide (gi-ctier c>68 gllli-mstio»8), ausvier Notarien und Geheiinschreibern, (Secretarien) des Hofs,und mehreren andern bei dem Gcrichtösecrctariat angcstclltenPersonen; aus einem Ersten Gerichtsdiener (prcmioc bui88ici)und viemndzwanzig andern Gerichtsdicnern; ferner aus demGeneral-Procurator, drei General-Advocateu, fünfzehn Sub-stituten des General-Procurators, und mehrern andern we-niger bedeutenden Beamten. Ueber die Befugnisse und Ver-pflichtungen eines jeden derselben wird in der Folge näher ge-redet werden, nachdem wir zuvor die Eintheilung und den Ge-schäftsgang des Parlaments im Ganzen erklärt haben. Das-selbe zerfiel in vier Abteilungen, welche Kammern hießen,vbschon einige der letztem, um der Menge der Geschäfte zugenügen, selbst wieder in mehrere einzelne Kammern, jedochalle von gleichem Namen, abgetheilt waren. Diese vier Ab-teilungen waren 1) die große Kammer (>a gesncl'elismdro),2) die Untersuchuligskammer (cliamb, -o «lo8 cn^ucto8) , 3) dieKammer der Bittschriften oder Gesuche (ck>sml»c <le8 ic^uc-i68), 4) die Criminal-Kammer, die aus Gründen, welche ausdem Folgenden näher erhellen werden, tom-nellc criminelleoder auch ohne weitern Zusatz wurnelle hieß. *)
überhaupt die hier angegebenen Zahlen der verschiedenenBeamten betrifft, so habe ich sie aus dem: älm-mscliliovsl snnev 1787 genommen. Sie weichen von dem,was in der Lnc^cloj,. und bei b'cnie,-. gm. ks, lomentangegeben ist, nur in wenigen Puncten ab. Nur wirdvon diesem letztem der xevll'iei- clos slliimgtion8 nicht un-ter den 8>-cü'ivi'8 en clicl' angeführt. Dieser Beamte warangeordnct, um die eidlichen Erklärungen derjenigen auf«zunehmen, welche eines Protestes wegen nach Paris hattenreisen müssen, damit sie nämlich, wenn sie ihren Proccßgewonnen, die Reisekosten von der Gegenpartei zurückfor-dem konnten. ° >
Die drei ersten Kammern sind wahrscheinlich so alt alsdas Parlament selbst, indem sie schon in der Verordnung