Würtcmbergische Landstände
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ttlheütc der König das Recht der Landstandschaft den einst unmittelbaren fürstl.und qräfl- Familien, die mit ihren Ländereien an Würtemberg gefallen waren; erkrchülte dasselbe Recht beinahe ebenso vielen andern adeligen Familien, welche mehrM minder mit dem Hofe in Verbindung standen. Der Kanzler der UniversitätZMingni und der älteste lutherische Prälat, sowie von Seilen der Katholiken derBischof und der älteste Decan, wurden auf ewige Zeiten zu Landständen ernannt.Iiese und jene Virilstimmsührer der 2. Elasse sollten wol iw. Nothfalle den einstUnmittelbaren, von welchen man zum voraus nicht vieles Nacbqeben erwartete,bis Gleichgewicht halten; die Abgeordneten des Volks, die dem Könige später ammeisten zu schaffen machten, schien er gar nicht zu fürcktcn. So wenig waren ernnd seine Minister von der erhöhten Stimmung vieler Würtemberger und von demGange der Dinge unterrichtet. DieWahlmänner konnten sich anfänglich zum Thcilnur mit Mühe in ihr Geschäft finden. Der König seincrftüs hatte einstweileneine Commission von Staatsdienern verschiedener Art ernannt, welche ihm ihreVorschläge zu und von einer Verfassung für das Königreich mittheilen mußte; esvor bloße Form, denn natürlich ging die ganze Arbeit unter seinem unmittelbar-sten Einfluß vor sich, und der 15. Febr. 181.5 war der wie ein Hoffest geordneteLsg, an welchem die Ständeversammlunq zu Stuttgart eröffnet ward, um dieneue Verfassung im Namen deS ganzen Volks als königl. Geschenk und königl.Gesetz aus den Händen des Königs zu empfangen. Mit Dcmuth und Unterthä«niMt, hofften der König und feine Minister, würden namentlich die Abgeord-neten des Volks sie annehmen. Diese und die Virilstimmsührer sammelten sichin len nächsten Tagen vordem 15. Febr. in Stuttgart; die ersten, meistens un-bfangenc und schlichte Bürger, waren, einzelne Ausnahmen abgerechnet, nichtsonderlich g eignet, das Wesen einer Verfassung zu bemcheilen. Sie wurden inStuttgart sofort von warmen Patrioten empfangen; die königl. Verfassung, wel-che noch Geheimniß sein sollte, las man in Privathäusern vor. Sie sollte nach ge-pflogener Übereinkunft, weil sie nicht ein Vertragsrecht gewahre und die ältereNuttagspflicht nicht achte, ohne alles Weitere verworfen werden. Das wußte inStuttgart Jedermann, nur der König nicht und der Rath seiner Minister. Ambestimmten Tage eröffnet« ec, mit Umgehung der üblichen Feierlichkeiten, woraufdas Volk überall viel hält, den Landtag in Person mit einer Anrede an die Stande,übergab seine Verfassung und entfernte sich im festen Glauben, daß nun Alles inOrdnung sei. Aber die in der vergoldeten Kapsel liegende Werfassungsurkrinde blieboufdem Tische liegen, wie sie medergelegt war. Der König hatte kaum der Thürdm Rücken gewendet, als sich sogleich, der Verabredung gemäß, einige Mitglieder«hoben und in abgeleftnen Aufsätzen die Versammlung auffodecten, nur auf dieVerfassung des ehemaligen Herzogthums einzugehen. Die ganze Versammlungstimmte ohne wettere Benutzung, weil manschen kannte, was der König soebenangeboten hatte, durch aufgehobene Hände der Auffoderunq bei. Noch denselbenNachmittag schickte die Versammlung dem Könige die Erklärung zu, daß sic, wasan der alten Verfassung in Vergleichung mit den königl. Rescripten zu bessern sei,sofort in Beratkung ziehen würde, und somit war seine Verfassung zwar nicht mitausdrücklichen Worten, jedoch nichtsdestoweniger verworfen. Unstreitig war diekönigl. Verfassung von wenigem Wcrthe für den Augenblick, und die Stände hät-ten durch ihre Annahme unverantwortlich gehandelt. Der König stand an, dieVersammlung sogleich zu entlassen; er und die Minister, denen er sein Vertrauenin der Sache schenkte, fanden ein gewisses Zögern und Unterhandeln räthlicher unddem erwachten Volksgeiste angemessener. Daß man 5—6 Virilstimmführer, wel-che vom Hofe abhingen, mit Gewalt zu einer Art von königl. Partei in der Ständc-versammlung zu machen suchte, enthüllte Schwäche. Desto muthiger verfuhrendie Stände. Von den meisten Städten und Ämtern kamen Adressen ein, wodurch