Druckschrift 
12 (1830) W bis Z
Entstehung
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ZLv, der 23. Buchstabe des deutschen Abc, der sanfteste und weichste unter denBlaselauten.

Waadtland, Pays de Vaud, die Waadt, eine schweizerische Land-schaft, welche südlich an den Genftrsee, westl. an Frankreich, nvrdl. an Neufchatelund Freiburg und östlich an Freiburg und Bern grenzt, und durch die schweizer Revo-lution ein eigner Eanton wurde. Dieser zählt auf 55^ UM. 179,000 Einw.,darunter 173,000Franzosen (176,000Reform , 3000Kakhol.), hat884,000Fr.Eink.; bas Contingent beträgt 2964 M. und 59,280 Fr. Die Waadt gehörtefrüher den Herzögen von Savoyen, wurde diesen 1536 vom Eanton Bern entrissenund als untergebenes Land behandelt. Da nun weder der zahlreiche Adel noch sonstein Einwohner zu Ehrenämtern kommen konnte, und die berner Landvögtc mancherBedrückungen beschuldigt wurden, so entstanden öftere Unruhen, die von dem fcanz.Direktorium zum Vorwände eines Angriffs gegen Bern im 1.1798, und baldgegen die ganze Schweiz genommen wurden. Das Land ist mit niedrigen Gebirgendurchzogen, im Ganzen reizend, gut gebaut und fruchtbar an Getreide, welches jedochnicht hinreicht, Taback und Schlachtvieh. Der Eanton besitzt das einzige Salzwerkin der Schweiz, welches jährlich aber nur 20,000 Ctnr. liefert. Der Hauplceich-tbum ist der Obst- und Weinbau. Der Ryffwein und der Vin de la Cüte sind be-rühmt. Die Manufakturen von Uhren, Bijouterien, Seidenzeuchen ic., blühen,außer zu Lausanne, zu Vevay und in einigen andern Städten am Ser. Nach derVerfassung vom 4. August 1814, welche der große Rath an die Stelle der Anord-nungen von 1803 setzte, blieb nur der Wahlen in dem großen Rathe bei demVolke, die übrigen hingen größtentheilS von dem großen Rathe selbst und von demStaatsrathe ab. Letzter besteht aus 13 Mitgl., darunter die beiden Landammänner,ein Kanzler und4Präsid. für die Justiz, das Innere, das Militair und die Finanzen.Bei der Unzufriedenheit der Bürger mit der Wahlform, schlug der Staatsrath eine(von der Mehrheit im Juni 1830 angenommene) Abänderung vor, durch welchedie Dauer des großen Raths (von 180 Mitgl.) auf 6 Jahre beschränkt wurde, undnur 18 unbedingte Wahlen dem großen Rathe Vorbehalten blieben. Der Staats-rath behielt s. 12jähr. Dauer. Der große Rath hat die gesetzgeb. Macht und ver-sammelt sich im Mai zu Lausanne (s.d.). Die Justiz verwalten Friedensrichter,in 2. Instanz die Justiztribunale jedes Distrikts und in höchster Instanz das Appel-lationsgericht zu Lausanne. S.öoeumens relstiks s INistoiro du de Vaudde, 1293 a 1750" (Genf 1817).

Waal, s. Rhein.

Waarenversicherung, s. Assecuranz.

Wach (Wilhelm Karl), Professor der Historienmalerei und seit 1829 königl.Hofmaler zu Berlin, geb. daselbst den 11. Sept-1787, bildete sich in den dasigenGalerien bis zum 17. I. unter Karl Kretschmer aus Braunschweig für s. Künstler-beruf aus. Ein nach einem kleinen Kupferstich von Rafael gemaltes Bild in Lebens-größe, und ein Altarbild eigner Erfindung für die Kirche von Trebbin, erregten dieAufmerksamkeit der Kunstfreunde und seines Monarchen, sodaß ehrenvolle Aufträgevon nun an sich mehrten. Ein lebensgroßes Bild der alibetrauertcn Königin, nachden Angaben ihres Gemahls aus vorhandenen Bildnissen zusammengesetzt, und dieConv.-Lex. Siebente Ausl. Bd. XII. -j- 1