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nchmer in ihren Anstrengungen für das Werk dadurch hemmten undstörten, daß sie dieselben nöthigtcn, stets ein Auge auf die Operationender Nachdrucker zu halten, um nicht von diesen, die bloß Setzer undDrucker anzustellen brauchten, die Sorge für den Text aber ihnen über-ließen, überflügelt zu werden.
Das Publicum hat seitdem entschieden, und jene Freibeuter habensich am Ende durch ihre Ungeschicklichkeit selbst gestraft, indem ihre letzteAuflage, dem Vernehmen nach, um nicht Maculatur zu werden, hatverschleudert werden müssen, wahrend von der Originalausgabe nie ge-nug hat gedruckt werden können.
Nach der Bemerkung eines geachteten Geschichtschreibers „würde esganz im Geiste der trefflichen Verfassung sein, welche Würtemberg seit1819 seinem Könige verdankt, wenn ein kräftiger Mann in der Mitteder Stände seine Stimme gegen die Schmach des Nachdruckergcwerbeserhöbe und die öffentliche Brandmarkung desselben vor einer ehrwürdi-gen Versammlung bewirkte, bis endlich auch im südlichen Deutschlanddas Geisteseigcnkhum des Norddeutschen ebenso durch das öffentlicheRecht gesichert und geheiligt wird, wie bereits seit Jahrhunderten dasGcisteseigenthum unserer süddeutschen Brüder im nördlichen Deutschland,namentlich in Sachsen und Preußen, geschützt ist".
Die Verlagshandlung hat sich selbst zu schützen gesucht, indem sieihr Werk fortwährend zu verbessern und zu bereichern sich bemühte, so-daß jeder Nachdrucker mit seinem Fabrikate dasselbe nie cinholen konnte;dann stellte sie nicht nur, wie schon bemerkt worden ist, den Preis des-selben so niedrig, wie kein ähnliches im deutschen Buchhandel verlaustwird, sondern sie nahm dabei auch auf alle billige Wünsche des Pu-blicuins, ohne Kosten zu scheuen, sorgfältige Rücksicht. Durch dies undnoch mehr durch ihr Vertrauen auf das rechtliche Gefühl ihres Publicumsglaubte sic sich gegen den Nachdruck befer verwahrt als durch ein kostba-res Privilegium. Daher erschien schon die sechste Auflage ohne Schutz-brief. Hoffentlich wird die von den, verst. Brockhaus mehrmals mitGründen und Thatsachen unterstützte Behauptung bald allgemein aner-kannt werden: Nur Sicherheit des Eigcnthums beim Verlagkann den deutschen Büchcrvcrkchr in Beziehung auf Wohlfeilheit,Tüchtigkeit und schone Ausführung mit dem Buchhandel andrerNationen, bei denen der Nachdruck abgeschafft ist, ins Gleich-gewicht bringen.
Der nahen Erfüllung dieser Hoffnung sah er mit voller Zuversichtentgegen. Überhaupt vertraute er ganz der am 20. Sept. 18l9 durchden kaiserlich östreichischcn Gesandten am Bundestage feierlich ausgespro-chenen Versicherung*), und war überzeugt, daß, eingedenk des Zwecks
„Die gegen den Mißbrauch der Presse z» ergreifenden einstweilige» Maßregelnsollen keineswegs den Zweck haben, die Thätigkeit nützlicher und achttmgswcrther Schrift-steller zu hemmen, den natürlichen Fortschritten des menschlichen Geistes Fesseln cmzu-legen oder Mittheilungen und Belehrungen irgend einer Art, so lange sie nur inner-halb der Grenzen bleibe», die noch keine bisher vorhandene Gesetzgebung zu über-schreiten erlaubt hat, zu verhindern".
Präsidialvortrag vom 20. September 1819.
Seitdem hat sich Preußen mit den meisten deutschen Staaten vereinigt, um deinBuchhandel Schuh gegen den Nachdruck zu gewähren; auch ii, dem Kaiserthum Ost-reich darf nach einem im I. 18ZO an das k. k. Censuramt erlassenen Befehl, bis zurvölligen Erledigung dieser Angelegenheit am deutschen Bundeslage, keine Bewilligungzum Nachdruck ausländischer Verlagswerkc mehr ertheilt werden.
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