Druckschrift 
12 (1830) W bis Z
Entstehung
Seite
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des deutschen Bundes, der für die Staaten wie für die Unterthaneneinen Rechtszustand seststellt, jede deutsche Regierung dieses Werk, dasin mehr als einer Hinsicht rvol ein Nationalwerk genannt werden kann,und dem der Unternehmer einen großen Theil seines Eigenthums undseiner Thätigkeit gewidmet hatte, gegen alle willkürliche und unbilligeAnsprüche vertreten und demselben, die Bestrebungen des Herausgebersunparteiisch und ohne Leidenschaft würdigend, allen Schutz werde ange-dcihen lassen.

Die Verlagshandlung kann daher den Erfolg des von dem Nach-drucke! Wilhelm Spitz in Köln seit 1823 begonnenenRheinischen Con-versations-Lexikons", sowie die Vollendung andrer Machwerke einer verfehl-ten Speculation ruhig abwarten. Auch ein Auszug aus dem Conv.-Lex.würde wenig Glück machen. Denn sollte dieser bedeutend wohlfeiler wer-den, so konnte er nicht mehr als die Nomenklatur eines bloßen Wörter-buchs geben; zu einem Wörterbuchs aber gehört ein Grad von Vollständig-keit, den unser Werk weder erreichen kann noch will. Umfaßte er aber mehreBande, so würde er im Preise dem Ganzen so nahe kommen, daß jederLiebhaber doch eher zum Hauptwerke greifen möchte. Denn nur durch dieStarke der Auflage des Hauptwerks und den schnellen Umsatz desselben istcs dem Unternehmer möglich gewesen, einen Preis dafür zu machen, der inder Geschichte des europäischen Buchhandels und nach dem Maßstabc derjetzigen Bücherpreise in seiner Wohlfeilheit einzig ist.

Manche haben zwar ein unter der alleinigen Redaction des Hrn.Prof. Hasse, unter dem in der Note angegebenen Titel*) erschienenes,alphabetisch-encyklopädisches Werk als einen solchen Auszug aus demConv.-Lcxikvn ansehen wollen; allein cs ist nach einem von dem Conv.-Lex. ganz verschiedenen Plane angelegt. Es enthält nämlich bloß die all-gemeinen Elementar-, die Stamm - und Hauptbegriffe, oderdie ersten Wurzeln der Künste und Wissenschaften, sowie dasUnentbehrlichste aus dem Umsange derselben für Jeden, der an dasWissenswürdigste in Hinsicht auf Natur und Kunst, Staat undKirche, Wissenschaft und Sitte sich erinnern oder damit bekanntmachen will. Aus diesen Gebieten sind von einzelnen Gegenständennur die wichtigsten, zur Erläuterung der Hauptbegriffc und zur Er-klärung der reichen Verzweigung der gesammten wissenschaftlichen Er-kenntlich, als Beispiele und Belege ausgchobcn und beschrieben. AllesÜbrige aber, worüber man Wörterbücher nachschlägt, wie Orts-namen, Personen rc., also das ganze Fach der Topographie und Bio-graphie, ist ausgeschlossen geblieben. Dafür ist jenes Werk mit einerSammlung von 50 instructiven Kupfern und mit einem trefflichenRepertorium, welches zu einer systematisch-encyklopädischen Über-sicht aller Künste und Wissenschaften unentbehrlich ist, sowie bei jedemwichtigen Artikel mit der Angabe der besten neuern in- und ausländi-schen Schriften beglesiet. Auch haben sich die Verfasser der einzelnenArtikel sämmtlich genannt.

So wenig also Auszüge rathsam sind, ebenso wenig würde dieHerausgabe von Nachträgen zu dem Conv.-Lex. dieses Werk ergän-zen, weil sic in keinem Falle mit dem Plane und der Haltung des Gan-zen übereinstimmen und Nichts als formlose Bruchstücke sein könnten.

Deutsche Taschen-En cyklopädie, oder Handbibliothek des Wissens-würdigsten'«! Hinsicht auf Natur und Kunst, Staat und Kirche, Wissenschaft undSitte". In alphabetischer Ordnung. (4LH!e., mit SO Kpfrn., 1816-20, Leipzig,bei Brockhaus.)