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Die Ritter-Orden, Ehren-Verdienst-Zeichen, sowie die Orden adeliger Damen im Königreiche Bayern, mit ihren Satzungen, geschichtl. Bemerkungen u. ihren dermaligen Mitgliedern : mit 31 color. Abb.
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0/freiere uud Soldaten entschiedene, die Grenzen der Dienstpflicht über-schreitende Verdienste sich erringen.

0 Um diese wichtige Belohnung ansprechen zu können, ist es nicht zu-reichend, dass die Chirurgen unter den fechtenden Truppen in der Schuss-linie des Feindes herumschwärmen, uud hie und da einen verwundetenOfficier oder Soldaten zuriiekbringen, indem sie dadurch ihre eigentlicheBestimmung verfehlen und in den Augenblicken, in welchen ihre Gegen-wart so wichtig ist, sich der Gefahr Preis geben, unnöthiger Weiseausser dienstbaren Stand gesezt zu werden, da sie sich doch weit zweck-mässiger an dem zum Verbände der Verwundeten bestimmten Plaze zubefinden haben, welcher von der Schlachtlinie zwar nicht zu entfernt,jedoch, weil von dem ersten ordentlichen Verbände sehr viel abhängt,möglichst gegen die Kugeln gesichert sein sollte: — sondern es kommthauptsächlich darauf an, dass die Chirurgen ihr nächtiges Dienstgeschäft,ohne sich durch Gefahren abhalten zu lassen , auf dem Schlachtfelde mitGeschicklichkeit, Geistesgegenwart und möglichster Schonung der Ver-wundeten besorgen, in den Feld-Spitälern mittelst einer klugen Anwen-dung der durch Wissenschaft und Erfahrung als zweckmässig anerkann-ten Heilmittel, mit einem anhaltenden nngeschwächten Eifer, mit einerunermüdlichen Geduld und Sanftmuth in der Pflege der Verwundeten undKranken das unglückliche Schicksal so vieler Tapfern zu lindern, undihr Leben dem Vaterlande und ihren Familien zu erhalten sich bestreben.

Jeder Chirurg, der mit den erforderlichen Kenntnissen ausgerüstet,keine Mühe und Gefahr scheuet, um dieselben, es mag auf dem Schlacht-Felde oder in dem Spitale sein, zur Rettung seiner militärischen Mitbürgerin eine ausgezeichnete gedeihliche Wirkung zu sezen, hat Anspruch aufdieses Ehrenzeichen und die mit demselben verbundenen Vortheile.

g) Die Gesuche um dieses Ehrenzeichen, oder wenn ein Individuum dasselbeschon besizt, um die Vorrückung in eine höhere Pensionsclasse, müssenmit einer ausführlichen, aber ungeschiniickten Darstellung der erworbe-nen Verdienste, und mit sieben zureichenden, und als unparteiisch an-erkannten Beweisen der Aechtheit derselben, welche, soviel als es dieUmstände zulassen, von höheren und nicht von Individuen gleichen Gra-des, oder gar von Untergeordneten ausgestellt sein müssen, versehensein.

Die Untersuchung der Belohnungs-Ansprüche wird durch eine Kriegs-Commission, welche unter dem Vorsize eines Obersten, aus zweiOberstlieutenants oder Majors, zwei Capitäns, zwei Ober- oder Unter-Lieutenants besteht, vorgenommen; es müssen jederzeit zwei chirurgischeIndividuen höherer Grade, welche so, wie die übrigen Beisizer, ihreStimme abzugeben haben, beigezogen werden, und es ist zu berücksich-tigen, dass den Darstellungen solcher ausgezeichneter Handlungen, welcheauf Verdienste, die auf dem Schlachtfelde erworben wurden, sich bezie-hen, ausser der Bestätigung der Truppen-Commandanten, dass das chirurgi-sche Individuum in der Besorgung der Verwundeten auf dem Verbandplaze das