Ehren- und Verdienst-Zeichen,l) Die goldene und silberne Civil-Verdienst-Medaille.Abbildung 20.
Diese wurde bei der Stiftung des Civil-Verdienst-Ordens der bayerischenKrone zur vierten Classe oder als Unterabtheilung desselben beigefiigt. — Be-amte, welche sich des Civil-Verdienst - Ordens würdig gemacht haben, aber denBang wirklicher Collegialräthe nicht besizen, empfangen die goldene Civil-Verdienst-Medaille. Die Inhaber derselben nennen sich Mitglieder des Ver-dienst-Ordens der bayer. Krone, wozu sie nach § V. und IX. lit. d. der Ge-seze des Civil-Verdienst-Ordens der bayerischen Krone berechtiget sind, —können aber weder auf den Personal-Adel, noch auf die gestifteten Unter-stiizungen für Kinder Anspruch machen.
Die goldene sowie die silberne Civil-Verdienst-Medaille enthält auf derVorderseite das Brustbild des Stifters mit der Umschrift: „Max. Jos. Königvon Bayern,“ und auf der Umseite die mit Lorbeern umkränzte Umschrift:„Dem Verdienste um Fürst und Vaterland.“
Damit bei der durch Verleihung der Civil-Verdienst-Medaille bewilligtenAuszeichnung eine angemessene Gleichförmigkeit beobachtet werde, bestimmteeine allerhöchste Verordnung vom 13. April 1807, CBeggsbl. 1807, S. 666—667)dass dieselbe an einem, einen Zoll breiten, aus zwei weissen und drei hell-blauen, schmalen Streifen zusammengesezten, seidenen Bande an der linkenBrust im Knopfloche getragen werden soll.
Diese Verordnung bezog sich auf die schon im Jahre 1805 gegründeteVerdienst-Medaille für diejenigen Civil-Personen, welche sich während des dama-ligen Krieges auszeichnen würden. Inhaltlich eines höchsten Rescriptes v. Sä. Nov.1805 (Reggsbl. St. XL1X. S. 1189) sollten alle mit diesem, dem staatsbürger-lichen Verdienste ausschliesslich gewidmeten, Ehrenzeichen belohnten Indivi-duen in ihren Gemeinden den ersten Rang nach den öffentlichen Beamten undVorstehern haben, und bei jedem, sie selbst sowohl, als ihre Gattinnen undKinder betreffenden Gesuche unter übrigens gleichen Eigenschaften und Motivender Mitwerber immer vorzüglich berücksichtiget werden.