C. Der St. Anna-Orden des Damenstiftes zu
München.
Abbildung 30.
Das Damenstift St. Anna zu München gründete die Wittwe des ChnrfiirstenMaximilian III., Maria Anna Sophie, geborne Churfiirsllich Sächsischedann Königlich Polnische Prinzessin, im Jahre 1781 zuin Besten des Bayerischenstiftfühigen Land-Adels, aus eigenem Vermögen.
Laut der von dem Churfiirsten Carl Theodor genehmigten Statuten vom6. December 1781 sollten zehen adelige Fräulein, welche das 1.5. Lebensjahrzurückgelegt haben, und in Gemässheit der Anweisung vom 19. September 1783eine Probe von 16 adeligen Ahnen zu leisten vermögen, unter der Aufsichtund Leitung einer Stiftsdechantin im Stiftsgebäude gemeinschaftliche 'Wohnungund vollständigen Unterhalt empfangen, dabei aber auch, unter Beobachtungvöllig reiner Sitten uud eines musterhaften Betragens, zu gewissen Religions-Uebungen CChordienst, jedoch ohne strenge Klosterregeln) verpflichtet scyn.
Dieses am 13. Jänner 1785 feyerlich eröffnete Stift unterlag aber bald nachdem Regierungsantritt des Churfiirsten Maximilian Joseph IV., nachmaligenKönigs von Bayern Majestät, einer förmlichen Reform, indem die gemeinschaft-liche Wohnung aufgehoben, der Präbende-Genuss aber den Stiftsdamen, siemochten im unvermählten Stande bleiben, oder sich verheirathen, auf Lebens-Zeit belassen wurde.
Die Stelle der Abtissin sollte jederzeit entweder die regierende Landes-Fiirstin oder eine Prinzessin des Hauses bekleiden.
Statt der bis dahin bestandenen zehen Präbenden sollten sogleich achtzehenerschaffen werden, nämlich zehen zu 1000 Gulden und acht zu 500 Gulden.
Die bisherige Ordenskleidung und das Stiftszeichen, mit welchem die Stifts-Damen am Hofe oder vor der Frau Abtissin zu erscheinen haben, wurde bei-behalten. Ersteres ist ein schwarzes Kleid, im Winter von Gros de Tour, imSommer von Tafet mit Spizen und Blonden in der Breite nach gegebenem Mu-