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als Ordens-Stifters, und auf der anderen Seite die Aufschrift: „Virtuti prop% trin.“ Dasselbe wird nach den Graden in verschiedener Grösse an einemschwarzen, und auf beiden Seiten durch einen weissen und einen blauen schmalenStreifen bekränzten Bande, von den Rittern auf der linken Brust, von den Com-mandeurs um den Hals, von den Grosskreuzen neben dem gestickten Sternauf der linken Brust, von der rechten Schulter zur linken Hüfte, oder auch umden Hals getragen.
Die Statuten des Militär-Max-Joseph-Ordens lauten:
Art. 1.
Die von dem gesammten 31ilitär in dem für das Vaterlandnun so ruhmvoll geendigten Kriege bezeigte Anhänglichkeit,Treue und Tapferkeit haben Seine königliche Majestät bewogen,ein bleibendes Denkmal Ihrer allerhöchsten Zufriedenheit — undzwar dadurch zu gründen, das bisherige Militär-Ehrenzeichenin einen Verdienst - Orden umzuschaffen, und demselben einensicheren Fond zuzuweisen, damit die vorzüglichsten Verdiensteder Officiere nicht nur durch ein öffentliches Ehrenzeichen distin-quirt, — sondern denselben auch eine Zulage zu ihren Gehal-ten verschafft werde.
Wie nun dieser Orden, zu dessen Verherrlichung Seinekönigliche Majestät die Grossmeister - Stelle übernehmen, unterdem Namen Militärischer Max - Joseph - Orden künftigbestehen soll, zeigen die gegenwärtigen Statuten.
Seine Majestät hoffen, dass Ihre dabei bezweckte Absichtnicht verkannt, sondern dass dieser neu gestiftete Orden alseine ganz besondere Belohnung für diejenigen angesehen werde,die durch ausgezeichnete Thaten die gerechtesten Ansprüche aufdie Gnade ihres Königs, und den Dank des Vaterlandes sicherworben haben. In Erwägung dieses erwarten Allerhöchst-Dieselben, dass derselbe mit jener Achtung aufgenommen underhalten werde, die Sie Selbst dem Verdienste um das Vater-Land weihen, und wofür das Herz eines jeden biedern Bayersso laut spricht.
In der Anlage sind diejenigen verzeichnet, welche gleichjezt, und zwar als Grosskreuze, Coinmandeurs und Ritter mitder statutenmässigen Pension in den Orden aufgenommen sind.
Alle übrigen Officiere, welche das bisherige Militär - Ehren-zeichen erhalten haben, und in erwähntem Verzeichnisse nicht