Druckschrift 
Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
Seite
174
Einzelbild herunterladen
 

174 V. Gegenwärtige Lage und Bedürfnisse.

aller Mittel und Formen der Verwaltung erreicht. Aber cSsollte der Zweck jeder Vcrfassungsarbeit seyn, diese vor allemzu erhalten, wo sie ist, oder herzustcllcn, wo sie verloren ist.

Damit dies aber geschehe, ist vor allem nothwendig,daß die Regierung nicht langer bewußt oder unbewußt ihrenZweck in sich selbst finde. Das erste wird in unserer Zeit seltender Fall seyn. Wer dagegen übersieht, wie unendlich viele Ar-beit bloß dcßhalb geschieht, weil einmal die Cvnstruction derBehörden, der Mechanismus der Verwaltung dieser und keinandrer ist; wie viele Menschen gebraucht und angestellt werden,um dieser selbstgcschaffencn Zwecke willen, die nur Mittel seynsollten, wie jeder Mangel in Ncbenpuncten sogleich die Abhülfefindet, die dann ihrerseits den Ncbcnpunct wieder zum Zweckemachend immer weiter von dem großen Ziele abführt, das er-reicht werden sollte, der wird nur zu oft auf den Tadel zurück-kommen, daß die Verwaltung zunächst ihren Zweck in sich habe,wahrend derselbe außer ihr liegt. Durch diesen Mißverstandwird die Regierung zur Corporation, und ein gefährlicheres Ver-hältniß ist kaum zu denken, wie das einer solchen bwole-ssa clo-avi,8. Vereinfachung ist hier das Nothwendigste, und das wasauf jede Weise in jedem Zweige geschehen muß. Glaube mannicht, daß es möglich sey die Finanzvcrwaltung einfach zu ma-chen, wenn man die Polizei complicirt laßt, in dieser der un-glücklichen Dielschrciberei, die uns erdrückt, mit Erfolg entge-genzuarbciten, wenn man sich darin gefallt, die sogenannteGründlichkeit der schriftlichen Rechtspflege mit Vorliebe zuvervollkommnen.

Nicht das zu wenig, sondern das zu viel ist die Krankheitunserer Staatsverwaltung und soll hier geholfen werden, so istVereinfachung des Mechanismus der Behörden erste Bedingung.Vereinigt sich hier die Anlegung und Erhebung der directenSteuern mit der Verwaltung des Domanialwesens auf die ge-hörige Weise, vereinigt sich die Granzstcuer mit dem Zolle, wirddie Administration sonstiger Regalien auf eine zweckmäßige Weisemit dem Polizeiwesen in Verbindung gesetzt, wird endlich dieStellung der geistlichen Behörden so einfach und würdig, wie es