40. Die Gemeinde».
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rung des Gemeindewesens nnr sofort aufgcben. Durch dieseAufhebung aber wird sich sehr oft schon die Gemeinde selbst an-ders und richtiger begränzen. Die Güter sind in der Regel keinBestandthcil eines Dorfs, einer Baucrschaft, wohl aber gehö-ren sic zum Kirchspiele. Sie mit jenen kleinern Gemeinden zuverbinden wird oft unmöglich, weil sich viel ganz oder halb pri-vatrechtliches in ihre Verhältnisse einmcngt; dagegen wird esleichter sepn die Verhältnisse richtig zu bilden, wenn man diesesaussondcrt. Der solchergestalt gebildeten Gemeinde aber gebeman, und dies ist die zweite Bedingung der Form, einen genü-genden Rath selbstgewähltcr Vorsteher. Die gegenwärtigenEinrichtungen sind durchaus unzureichend; oft sind die Vorste-her erblich, oft hängt ihre Ernennung von einem Dritten ab,oft hat die uralte freie Wahl sich in einen Reihcdienst verwan-delt. Vielfach haben die Behörden versucht ein richtiges Ver-häimiß herzustellcn; allein cs fehlt durchgreifende Ordnung.Die Wahlen dieser Vorsteher aber kann man füglich wieder anjene Dorfs- und Bauerschaftsgemeindcn knüpfen, wo derenmehrere in einen Verband zusammcngeworfcn werden müssen.Auf diese Weise wird für die Privatvcrhältnisse der nöthige Ver-stand , für die Ordnung in den Gemeinden die nöthige Aufsichtund in der Versammlung die nöthige Vertretung gegeben. Dascremte Gut aber kann nach seiner Beschaffenheit und Bedeutungauch hier füglich der selbstständigen Dorfsgcmcinde ähnlich be-handelt werden. In den Zusammenkünften eines solchen Gc-mcinderaths mag dann ein königlicher Beamter den Vorsitz füh-ren, die Berathung leiten und die Beschlüsse fcststellcn, und sodas Ganze mit der bisherigen Verwaltungsweise verknüpfen.
Ein Gemeinderath dieser Art scheint durchaus nothwendig,wenn die haltlose Abhängigkeit, in der die Gemeinden seit Jah-ren gehalten sind, aufhören und aus ihnen ein bedeutendes Gliedim Systeme der Verwaltung gebildet werden soll. Die Ge-schichte lehrt, daß überall, wo das Gcmcindewcsen sich selbst-ständig entwickelt hat, an den friesischen Nordsccküsten, im in-ner» Sachsen und Westphalcn, in Franken, wie in SchwabenGcmeinderäthe die Bedingung dieser Entwickelung gewesen sind.