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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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38. Finanzwesen. 163

führung freie Hand bleiben und nur der Mißbrauch gerügt? odersoll die Ausführung beschrankt und solchergestalt der Mißbrauchverhütet werden? — Der Regel nach verdient gewiß der letztereWeg den Vorzug. Es ist unwcise dem Nebel den Zutritt zu»erstatten. Was inan im Keime leicht erstickt, das wird nur zuoft unheilbar, wenn es erst ins Leben getreten ist. Dazu kommt,daß diese Art der Verfassung den alten Gebrauch für sich hat.Die Ausschüsse und Schatzcollegicn der Provinzialstände, daSSchatzcvllegium der neuen allgemeinen Verfassung ist hieraufberechnet. Allein eine solche Behörde, welche die Regierungnicht hemmte, so lange dieser eine bedeutende Casse zu freierDisposition blieb, würde, sobald die Regierung alles von ihrzu erwarten hätte, in eine Lage kommen, die sich kaum mit ei-ner Staatsverwaltung vernünftiger Art vereinigen läßt. Esversteht sich, daß sie von Befehlen der Minister unabhängig bliebe.Würde ihr nun die Befugniß mitgctheilt, in dringenden Fallenauch ohne Bewilligung Zahlungen zu gestatten: so würde dieVerantwortlichkeit der Minister auf sie abgewälzt, die Stellungder Stände gefährdet, und die Behörde selbst zu einem so lockendenZiele für Ausübung jeder Art des Einflusses gemacht, daß die-selbe schwerlich ihren Zweck erreichen, wohl aber das wichtigsteVerhältniß der Verfassung in Verwirrung bringen möchte. ESscheint demnach auch hier die unvollkommncre Sicherung diebeste, eine völlig unabhängige Behörde zu Prüfung der Rech-nungen über das ganze Finanzwesen, bloß zu dem Zwecke umMißbräuche aufzudccken. Diese Behörde, von den Ständenausgehend mit ihnen in enge Verbindung gesetzt, ohne Befug-nisse, welche dem Einflüsse einen zu lockenden Reiz geben möch-ten, würde genügen, um den Mißbrauch gefährlich und dieRechte der Stände auf Prüfung wirksam zu machen. Und aufdiese Weise möchte auch hier das Bestehende am zweckmäßigstenmit dem neuen vereinigt scym

39. Die Provinzialsiändc.

Die Ausübung der Controle gegen die Regierung ist bis-lang einer Behörde anvcrtraut gewesen, die zwar mit der allge-