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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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164 V. Gegenwärtige Lage und Bedürfnisse.

Weigerung sichern zu können: so ist auch diese Hoffnung thö-richt; denn ohne jene unständigen Ausgaben kann die Regierungdoch nicht geführt werden; eine cbm so vollkommene Zerrüt-tung durch Bcwilligungsweigcrung war auch jetzt möglich; unddie Möglichkeit sich durch das Domanialvcrmögcn in einer solchenNoth zu helfen, ist nicht nur leerer Schein, sondern sie kannauch durch das Feststellen der Bewilligungen eben deshalb garnicht ersetzt werden, weil hier die Möglichkeit völlig wcgfallt,die vorhandenen Mittel nach Willkühr zu verwenden. Es mußdeshalb wiederholt werden: .In jeder Verfassung sind Puncte,die nur vermieden, niemals aber so gestaltet werden können,daß das Aeußerste keine Gefahr mit sich führte. Nur großeSpannung kann zu solchem Aeußerstcn führen; ist aber eine sol-che vorhanden, dann ist cs heilsam, daß die Verfassung denZwang gebe, sich zu einigen, ehe cs zum Aeußerstcn kommt,damit man den Kampf der Gewalt vermeide. Zwischen freierVerfassung und despotischer ist kein andrer Unterschied, als daßin dieser jeder Streit durch Gewalt entschieden, in jener bei Zei-ten durch Einigung vermieden wird.

Wichtig aber ist die Frage: welche Sicherheit soll dem Landegegeben werden, daß die Bewilligung nach dem Anschläge ver-wendet wird? Es ist oben gesagt, daß ohne ein gegenseitigesVertrauen keine Verfassung geschaffen und gesichert werdenkönne. Wo große Massen und Interessen wirken, da lassenkleinliche Formeln sich nicht anwenden; sie werden gesprengtund beschleunigen das Uebcl, das sie entfernen sollten. Des-halb ist das Bewilligungsrecht klar zu halten. Dagegen ist esanerkannt nothwendig, daß den Standen das Recht zustehn muß,die Rechnungen zu prüfen. Ohne diese Prüfung wäre die Be-willigung selbst nichtig. Es ist mithin auch nothwendig, daß dieMittel der Prüfung gegeben seycn; denn nichts ist gefährlicherals in der Staatsverfassung Rechte zu ertheilcn und die Mittelzum Gebrauch derselben zu verweigern. Solche Mißverhältnisseführen unvermeidlich zum Kampfe, der dann von beiden Seitenmit scheinbarem Rechte geführt, nur in Gewalt endigen kann.Es bleiben zwei Fragen übrig: Soll der Regierung in der Aus-