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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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V. Gegenwärtige Lage und Bedürfnisse.

meinen Ständevcrsammlung enge verbunden war, aber ihrenUrsprung in den Provinzialständcn hatte, denen das Recht derWahl zustand. Sollte dieses fortdaucrn, so würde vor alleindafür zu sorgen seyn, daß den Provinzialstanden der Zweck ei-ner solchen Behörde unmittelbar vor Augen gelegt würde. Nurder wird gut wählen, der genau den Zweck seiner Wahl kennt.Bei unserer jetzigen Verfassung scheint dies unmöglich zu scyn.Die Provinzialstande in ihrer gegenwärtigen Organisation, ganzentfernt von jenen finanziellen Angelegenheiten und mehr aufAbsonderung als auf kräftige Förderung des Gemeinwohls hin-gcwiescn, kennen den Zweck der Wahl kaum, haben denselbenschwerlich recht vor Augen und ihre Wahlen sind also ganz demZufalle anheimgegcbcn. Sollen sie die Wahlen behalten: somuß entweder ihnen eine Entscheidung im Finanzwesen überge-ben, oder ihre ganze separatistische Stellung entfernt werden.Jenes aber ist unmöglich, mithin bleibt nichts übrig als die-ses, das auch schon von einer andern Seite her als nothwcndigdargestellt ist.

Sollen die Provinzialstände bestehen, so müssen sic mitder Provinzialverwaltung in Einklang gebracht werden. Indem größten Theile des Königreichs ist dies leicht zu bewirken.Allein die Gestalt der Calcnbergischen Landschaft, in der durchjene seit dreihundert Jahren in sich aufgelösete Prälatencurie*)auch in anderem Sinne die Verwirrung die größte ist, scheintmit keinem Systeme der Provinzialverwaltung vereinbar, wennman nicht auf die nothwendige Vcrhaltnißmäßigkeit der DistricteVerzicht leisten will. Schwerlich wird demnach irgend einzweckmäßiges allgemeines Vcrhältniß der Provinziallandschaf-ten gedacht werden können, solange man das Fortbestehen derCalcnbergischen Landschaft in ihrem gegenwärtigen Beständevoraussetzt. Ucbrigcns ist Grubenhagcn erst 1801 vereinigt,Göttingcn bls ins sechszehntc Jahrhundert getrennt gewesen, derHarz unvcrtreten, die wichtigsten gemeinschaftlichen Verpflich-tungen aufgehoben; kaum besteht noch etwas andres als die

") S. Spittler Geschichte re» Calenberg. II. 187-