37. Verfahren und Rechte. 161
leicht durchbrvchnen Schutzwehrcn der Freiheit. Die Machtschlagt sie leicht nieder; aber die Macht, die dies thut, muß sichsofort als verbrecherisch offen bekennen, und mancher scheut diesBekenntm'ß, der das Verbrechen nicht scheuen würde. DerStreit um Vertretung, um Verantwortlichkeit, um Gesetzge-bung, um das Veto des Königs, um so vieles andre ist nicht derStreit um Freiheit, Freiheit kann bestehen ohne alles dieses, siehat bestanden. Aber cs ist der Streit um Ordnung. Sie weg-nehmcn heißt Gewalt gegen Gewalt stellen. Anerkannte Rechtewerden nicht minder vertheidigt, wenn sie nicht gesichert sind;aber mit dem Schwerte und nicht mit dem Worte. Das hatjede Zeit gelehrt, und auch unsere. Dasselbe was eine dreifa-che Ringmauer bildet um die Freiheit des Volks, das verthci-digt auch die Heiligkeit des Königs gegen des Volkes Willkühr.Formen retten freilich nicht, wo das äußerste geschieht; aber siehindern das äußerste; das ist der Gewinn.
Darum darf man es auch nicht für unwichtig halten, dieFormen eines Verfahrens genau und sorgfältig zu bestimmen,das man vielleicht niemals cintrctcn sieht. Die Bundesverfas-sung kann hier nicht ausrcichcn, solange dieselbe so ist, wie siejetzt ist; und auch ohne sie ist es heilsam, daß ein größererStaat in sich selbst alle Mittel habe, um seinen Frieden zu er-halten. Das wie? mag hier übergangen werden; nur glaubeman nicht, daß irgend ein gewöhnliches Landcsgcricht, scy esauch das höchste, hier ausreichc. Bei Streitigkeiten über dieVerfassung darf kein gemeiner Richter entscheiden, oder manstellt ihn selbst über die Verfassung.
38. Finanzwesen.
Das wichtigste Recht der Stande aber, das, auf welchemalle andern beruhen, um welches sich alle andre drehen, ist dieBewilligung der Ausgaben und der Steuern, und auf der völ-lig veränderten Grundlage dieses Rechts beruht ganz vorzüglichdie Nothwendigkeit einer neuen bessern Verfassung. DieserPunct wird vor allem sorgfältig berathen werden müssen, damitStüvc über Hannover, 11