158 V. Gegenwärtige Lage und Bedürfnisse.
Art zu billigen scheint, weil wir sie nun einmal besessen habenund weil sie in geringeren Dingen der Uebcreilung wehren kann.In größeren Dingen dies von derselben zu erwarten, scheintmehr als sich hoffen läßt. Wo eine altbegründete Ehrfurchtvor der hohen Stellung eines solchen Oberhauses vorhanden ist,wie sie in England vormals war, und sich noch jetzt in den For-men ausspricht, da kann es möglich seyn, daß der Widerspruchauch in wichtiger» Sachen die Ansprüche beruhigt. Wo diesnicht der Fall ist, wo vielmehr, wie bei uns, eine offen aus-gesprochene Opposition gegen den Adel sich findet, wo der desBeifalls am sichersten ist, der den Adel am bittersten angreift,da ist es thüricht einem ncugeschaffcncn Institute eine solche Kraftbeilegen zu wollen. Niemand wird da den Streit scheuen, injeder wichtigen Debatte wird man ihn gern aufsuchen, undüberall wird der Widerstand leicht gebrochen sepn. Wichtigaber ist es, so lange der Adel bei uns als eine getrennte Corpo-ration sich dem Volke gegenüberstellt, sein Interesse nicht mitdem des Volks zu vermischen. Solange dies der Fall ist, bleibteS ungleich besser ihn seine Interessen völlig gesondert vertretenzu lassen, in der Verfassung keine Decke für Privatintercsse zugeben. Dann wird er nicht durch Ueberstimmung von seinerGegcnparthei gerichtet; aber es wird um desto weniger geschütztwerden können, was unhaltbar ist.
37. Verfahren und Rechte.
In der Stellung beider Cammern gegen einander ist dage-gen einige Unabhängigkeit unentbehrlich. Beschlüsse von be-stimmter Wirkung, Anträge, auf welche eine Erklärung der Re-gierung verlangt wird, müssen von beiden Cammern ausgehenund in dieser Art nichts an die Regierung gebracht werden, dasnicht zwischen beiden Cammern vereinbart worden. Dagegenmuß jeder Cammer frcistehcn, wenn sie solches für nothwcndigoder passend hält, eine Gesinnung ohne bestimmten Antrag,und ohne daß darauf eine Erklärung erfolgen müßte, in einerAddresse an den König auszusprechen. Zu oft können die Ge-