152 V. Gegenwärtige Lage und Bedürfnisse.
lich keine rechte Aussicht ist, weil eben aller wirksame Grundder Trennung der Stande hinwegfallt, und weil in diesem Ge-biete des Staatsdicnsts die Aristocratie des Adels auch gegen-wärtig schon eine Oligarchie von Staatsdicncrn sich gegenübersicht, welche von ihr schwerlich überwältigt werden möchte: soscheint am Ende doch nichts übrig zu bleiben, als aus dem Adelselbst diejenigen auszusondcrn, die durch einen überwiegendenund dauernd gesicherten Besitz die Möglichkeit erhalten, eineausgezeichnete Stellung zu behaupten. Es ist nichts schlimmerals eine Verfassung auf Voraussetzungen zu gründen, die ent-weder nicht mehr bestehen oder doch fallen müssen. Die Verfas-sung muß nothwendig eine Grundlage in dem Zustande desVolks selbst haben. Hat sie diese nicht, verliert sie sich in bloßeförmliche Rechte: so ist der Augenblick da, wo sie bereit istumzustürzen. Wir sind dahin sehr rasch gelangt. Mögen wiruns denn warnen lassen.
36. Die zweite Cammer.
Es wird von der Gestalt, die man der ersten Cammer ge-ben wird, abhangen, welche Bestandtheile die zweite erhaltenmöchte. Also läßt sich auch nichts bestimmtes hier angeben,und nur einige allgemeinere Bemerkungen mögen Platz finden.Zuvörderst ist cs von überwiegender Wichtigkeit, daß eine jedeHauptansi'cht sich völlig rein und unvernüscht auszusprechen Ge-legenheit erhalte. Diese Meinung widerspricht der gewöhnlichenAnsicht, nach welcher in den Versammlungen die verschiedenstenPartheien sich einander bedingen und mäßigen sollen; allein siehat darum nicht minderen Grund. In den Verhandlungen Ei-ner Versammlung von sehr gemischten Interessen pflegt in derRegel zwischen den Extremen eine sehr große indifferente Massezu liegen; und diese Masse ist es, welche entscheidet, je nachdemsie sich mit dem einen oder andern Extrem verbindet. Wärediese Masse eine scharf und ruhig überlegende, so würde auf dieseWeise mit Sicherheit das Rechte getroffen; allein dies ist sienicht. Vielmehr ist sie im Ganzen indifferent und unklar, und