Druckschrift 
Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
Seite
151
Einzelbild herunterladen
 

35. Formen. Die erste Cammer. 151

urkunden haben meist Rathsbehörde und Aristokratie vermengt.Man hatte aber nirgend die ganze Classe der höher berechtigtenGnindeigcnthümer, oder gar den ganzen Landadel zu dieserAristokratie gezählt und denselben also dem Lande gegenüber ge-stellt. Das war allein in der Verfassung des Königreichs Han-nover geschehen, und so ergeben sich gegenwärtig die Fragen:Soll die erste Cammer rein aristocratisch bleiben? Soll fer-ner der ganze Adel zu dieser Aristokratie gezählt werden? Sollsic mehr die Natur einer Nathsbehörde annehmen? Offenbarwürde das letztere am tiefsten in die Verhältnisse eingreifen;und dennoch möchte es leichter seyn auf diesem Wege fprtzu-schreitcn, indem man den ganzen Adel wie bisher in der erstenCammer ließe, als eine Aristocratie wiederum aus dem Adelselbst herauszuheben und den übrigen Theil des Adels in diezweite Cammer zu verweisen. Gegen eine solche Trennungwürde das persönliche Gefühl der Mehrzahl des Adels sich aufjede Weise auflehncn, wie schon 1819 die Ertheilung von Vi-rilstimmen an Majoratsbesitzcr den größten Widerspruch beimAdel erfuhr. Dagegen ist auch nicht zu verkennen, daß der Adelals Stand der Berechtigten seine Bedeutung zum großen Theileverloren hat, und endlich ganz verlieren wird, so wie die Exem-tionen verschwunden, die Gefälle abgelüset sind. Nur die Com-munalexemtion ist noch übrig, und diese, die verderblichste vonallen, muß jetzt weichen. Ist dies erreicht: so ist mancher Edel-hof, zumal in den nördlichen Provinzen, vom Bauergute nichtmehr zu unterscheiden, der Besitzer des einen weder nothwendiggebildeter noch unabhängiger als der des andern; getrennteWahlen der Grundeigenthümer vielfach nur beschwerlich und fürden Adel selbst nachtheilig, ein getrenntes Interesse des Adelsund des Bauerstandes aber überall nur in sofern noch vorhan-den, als überhaupt auch im Bauerstande das Interesse des Wohl-habenden mit dem der Acrmcren streitet, und als es ferner demAdel gelingen möchte, durch persönliche Verbindungen, durchNähe des Fürsten, und was sonst hier einen stärkeren Corpora-tionsgcist erhält, sich die Vortheile des Staatsdicnsts vorzüglichzu verschaffen. Erwägen wir aber, daß zu diesem letzten eigcnt-