Druckschrift 
Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
Seite
147
Einzelbild herunterladen
 

33. Grundgesetz. Allgemeine Principicn. 147

des Donmm'alguts und auf diesen, die um des Ncichsamtswillen gegeben wvrden, ruht zunächst die Pflicht, die Lastendes Ncichsamts zu tragen, aus welchem die Landeshoheit ent-sprossen ist. Zu diesem kommen Zölle, denen die Neichsgesctzcselbst die Bestimmung für das gemeine Wohl beilegen*), Dien-ste **), welche offenbar durch die Landeshoheit aufgelegt sind,alte Steuern***) und so vieles andre; so daß, wollte man ausder Masse dasjenige aussondern, was nicht reines Eigenthumdes königlichen Hauses ist, vielleicht kaum eine hinreichendeEinkommensmasse für dasselbe übrig bleiben würde. DenGrundsatz der Einheit darf man auch hier als feststehend betrach-ten. Die Durchführung desselben aber fordert Bestimmungen,von sehr großer Bedeutung theils um das Recht der Untertha-ncn, nur selbstbewilligte Zuschüsse zu zahlen, mit der nothwcn-digen Selbstständigkeit der Regierung in Uebereinstimmung zubringen; theils um das Königshaus, dessen Rechte am Do-manialgute wenigstens eben so klar sind als die des Landes, injeder Beziehung völlig sicher zu stellen.

Die practische Darstellung jener erster» Grundsätze kannschwerlich ein Thcil des Grundgesetzes selbst seyn. Dieselbewürde zu weit in Einzelheiten führen; dagegen müssen die letz-ter» Puncte unbedingt durch das Grundgesetz selbst festgcstclltwerden. Denn sie bedingen die Stellung der Hauptbcstand-thcile des Staates gegen einander, und cs möchte keine Sicher-heit der Verfassung gedacht werden die denn doch zu allererstder Zweck des Grundgesetzes ist wenn hier Lücken blieben.Deshalb muß überhaupt die Feststellung der Rechtsverhältnissejener Hauptthcile begründet werden und zunächst der des kö-niglichen Hauses.

') Landfrieden von 1281. dl In die 2oI nement nnl tVnsser NU,!

nnt d,and die snUen den vegen und den pruglccn ire reelit iudten mitmunden und Neuerung; und den si den 2ol nement die sullen si I>e-I, ideu nnd belniten nund ir mnelit, uls verr uls ir gevnlt §et dns «i ninlitVerliesen.

") Vgl. meine Schrift über die Lasten des Grundcigcnthunis;Anhang.

'") Landschatz; Beden u. s. w.

10 *